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   OVG Thüringen, 19.04.2002 - 3 EO 55/00   

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OVG Thüringen, 19.04.2002 - 3 EO 55/00 (https://dejure.org/2002,9559)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 19.04.2002 - 3 EO 55/00 (https://dejure.org/2002,9559)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 19. April 2002 - 3 EO 55/00 (https://dejure.org/2002,9559)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BGB § 1626; BGB § 1630; BGB § 1632; BGB § 1666; BGB § 1666a; BGB § 1687; BGB § 1688; BGB § 1909; SGB-VIII § 27; SGB-VIII § 33; SGB-VIII § 35; SGB-VIII § 35a; BSHG § 39; BSHG § 40
    bürgerliches Recht; Sozialrecht; Vertretungsmacht der Pflegeperson; Pflegeperson; elterliche Sorge; Vertretung; Angelegenheiten des täglichen Lebens; Eingliederungshilfe; teilstationäre Hilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitigkeit über die Frühförderung eines an Alkoholembryopathie erkrankten Kleinkindes; Gewährung von Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zur Durchführung einer ambulanten Frühförderung des Kindes; Antragsbefugnis von Pflegeeltern; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3647
  • FamRZ 2002, 1725
  • DVBl 2003, 156 (Ls.)
  • Rpfleger 2002, 568
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 6.00

    Elternrecht und Hilfe zur Erziehung; Hilfe zur Erziehung, Recht auf - als Teil

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.04.2002 - 3 EO 55/00
    Ob die Antragsteller in den anhängigen Verfahren Ansprüche des Personensorgeberechtigten bzw. des Kindes verfolgen dürfen, ist eine Frage der Begründetheit des Anordnungsanspruchs (vgl. näher nur BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2001 - 5 C 6.00 - ZFSH/SGB 2002, 90 = FEVS 53, 105).

    Nur ganz ausnahmsweise können gegenläufige Willensäußerungen des Personensorgeberechtigten gegenüber Pflegepersonen oder den zuständigen Behörden wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam sein (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 26. März 1997 - 4 L 7121/96 - FamRZ 1998, 707 = FEVS 48, 116; ablehnend: BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2001 - 5 C 6.00 - a. a. O.).

    Er entscheidet im Rahmen seiner Erziehungsverantwortung selbst über die Inanspruchnahme von Hilfen, solange das Amtsgericht neben einer Regelung gemäß § 1632 Abs. 4 BGB nicht zugleich über ein Recht zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung regelnd eingegriffen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2001 - 5 C 6.00 - a. a. O.).

  • VG Aachen, 29.08.2000 - 2 K 2079/99
    Auszug aus OVG Thüringen, 19.04.2002 - 3 EO 55/00
    Die Entscheidung über die Form der vorschulischen Frühförderung des seelisch behinderten Kindes, die nach den insoweit übereinstimmenden gutachterlichen Stellungnahmen der Ärzte eine entsprechend langfristig angelegte Eingliederungshilfe erfordern, gehört nicht zu den sich bei der Pflege regelmäßig stellenden Alltagsfragen; sie betrifft ganz grundsätzlich die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes und geht damit über das Geltendmachen regulärer Sozialleistungen als sog. Alltagsfragen im Umkreis der laufenden Lebensführung gemäß § 1688 Abs. 1 Satz 2 BGB hinaus (a. A. VG Aachen, Urteil vom 29. August 2000 - 2 K 2079/99 - ZfJ 2001, 391 - für die Hilfe zur Erziehung des in Vollzeitpflege untergebrachten Kindes nach §§ 27, 33 SGB VIII - und Stehr zur Eingliederungshilfe im allgemeinen, in: Hauck/Haines, SGB VIII, Kommentar K § 38 Rn. 19).
  • BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 31.95

    Kinder- und Jugendhilferecht - Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.04.2002 - 3 EO 55/00
    Im Gegensatz dazu hat Anspruch auf Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 SGB VIII der Personensorgeberechtigte (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 1996 - 5 C 31.95 - NJW 1997, 2831 = FEVS 47, 433).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.1997 - 4 L 7121/96

    Hilfe zur Erziehung; Rücknahme eines Antrags; Rechtsmißbrauch; Pflegeperson;

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.04.2002 - 3 EO 55/00
    Nur ganz ausnahmsweise können gegenläufige Willensäußerungen des Personensorgeberechtigten gegenüber Pflegepersonen oder den zuständigen Behörden wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam sein (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 26. März 1997 - 4 L 7121/96 - FamRZ 1998, 707 = FEVS 48, 116; ablehnend: BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2001 - 5 C 6.00 - a. a. O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2000 - 12 A 11123/99
    Auszug aus OVG Thüringen, 19.04.2002 - 3 EO 55/00
    Eine weiter gehende Gestaltung mag im Hinblick auf die Ausübung der Personensorge für den Sorgerechtsbereich Aufenthaltsbestimmung denkbar sein, soweit die Entscheidung gemäß § 1632 Abs. 4 BGB zwangsläufig auch in das Erziehungsrecht eingreift (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. April 2000 - 12 A 11123/99 - zitiert nach juris = FamRZ 2001, 1184 L m. w. N.).
  • OLG Naumburg, 09.08.1999 - 3 WF 131/99

    Gerichtliche Übertragung der Entscheidungsbefugnis über die Teilnahme des

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.04.2002 - 3 EO 55/00
    Bei einem Kleinkind kann der wahrzunehmende Aufgabenkreis nach der Spruchpraxis der Familiengerichte sogar schon bei einer Auslandsreise mit den sich daraus möglicherweise ergebenden Gesundheitsgefahren überschritten sein (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 26. Oktober 1998 - 14 UF 170/98 - NJW 1999, 295 = FamRZ 1999, 249 und OLG Naumburg, Beschluss vom 9. August 1999 - 3 WF 131/99 - zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 26.10.1998 - 14 UF 170/98

    Ägyptenurlaub mit Kleinkind bedarf der Zustimmung beider Eltern

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.04.2002 - 3 EO 55/00
    Bei einem Kleinkind kann der wahrzunehmende Aufgabenkreis nach der Spruchpraxis der Familiengerichte sogar schon bei einer Auslandsreise mit den sich daraus möglicherweise ergebenden Gesundheitsgefahren überschritten sein (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 26. Oktober 1998 - 14 UF 170/98 - NJW 1999, 295 = FamRZ 1999, 249 und OLG Naumburg, Beschluss vom 9. August 1999 - 3 WF 131/99 - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.04.2002 - 3 EO 55/00
    Das Recht und die Pflicht, die Erziehung des eigenen Kindes nach eigenen Vorstellungen zu gestalten, ist nicht betroffen (vgl. nur BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 m. w. N.).
  • BGH, 25.02.1987 - IVb ZR 36/86

    Berücksichtigung von Arbeitslosenhilfe; Vorwegabzug des Kindesunterhalts;

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.04.2002 - 3 EO 55/00
    Für diese häufig vorkommenden Situationen ist kennzeichnend, dass sie eine Sorgerechtsentscheidung erfordern, deren Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes ohne Aufwand wieder abänderbar sind (vgl. Diederichsen, in Palandt, BGB, Kommentar, 60. Auflage, Rn. 11 zu § 1687 BGB und L. Michalski, a. a. O, § 1687 BGB Rn. 2; vgl. auch die Übersicht bei Schwab, FamRZ 1987, 457, 469).
  • OLG München, 13.07.1998 - 12 WF 966/98

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Teilentscheidungen zur

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.04.2002 - 3 EO 55/00
    Die Rechtshandlungen stehen auf der gleichen Stufe wie etwa der Schulwechsel eines Kindes (vgl. OLG München, Beschluss vom 13. Juli 1998 - 12 WF 966/98 - FuR 1998, 269 = FamRZ 1999, 101).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.05.2018 - L 8 SO 13/18

    Angelegenheiten nach dem SGB XII (SO) - Ein von Pflegeeltern gestellter

    Die von den Pflegeeltern benannte Regelung in § 1688 BGB stellt eine reine Vertretungsregelung dar (vgl. hierzu z.B. Thüringer OVG, Beschluss vom 19. April 2002 - 3 EO 55/00 -, juris).
  • VG Bremen, 19.03.2020 - 3 V 1808/19

    Aufnahme in den Hort des Kinder- und Familienzentrums Farge-Rekum - Behinderung;

    Zwar beschränkt sich die Entscheidungs- und Vertretungsbefugnis von Pflegepersonen, bei denen ein Kind für längere Zeit in Familienpflege lebt, gem. § 1688 Abs. 1 Satz 1 BGB auf Angelegenheiten des täglichen Lebens, wovon die hier in der Sache geltend gemachte Zuweisung eines Hortplatzes nicht umfasst sein dürfte (vgl. ablehnend in Bezug auf die Wahl der Form der vorschulischen Frühförderung, Thüringer OVG, B. v. 19.042002 - 3 EO 55/00 -, juris Rn. 43).
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