Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 26.07.1996 - 1 EO 662/95   

Volltextveröffentlichungen

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 80; VwGO § 80a; VwGO § 80 Abs 5 Satz 4; BauGB § 1 Abs 3; BauGB § 1 Abs 6; BauGB § 9 Abs 1 Nr 6; BauGB § 13; BauGB § 30; BauGB § 214; BauGB § 215
    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Nachbarwiderspruch; Jahresfrist; Interessenabwägung; Baustopp; Rechtsschutzbedürfnis; Bebauungsplan; Drittschutz; Wohnungsklausel; Planänderung; vereinfachtes Verfahren; Verfahrensverstoß; Abwägung; Planrechtfertigung; wirtschaftlicher Vorteil; Eigentümerinteressen

Verfahrensgang

  • VG Weimar - 6 E 1071/95
  • OVG Thüringen, 26.07.1996 - 1 EO 662/95

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 596



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Jena, 24.11.1998 - 3 U 294/98  

    Schaden und Vorteil eines Bauherrn aus rechtswidriger Baugenehmigung

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  • VG Saarlouis, 21.09.2007 - 5 L 1146/07  

    Zur nachbarschützenden Wirkung der Festsetzung "zur Bebauung vorwiegend

    Auch wenn man davon ausgeht, dass nur durch Auslegung des jeweiligen Bebauungsplans ermittelbar ist, ob eine auf § 4 Abs. 4 BauNVO 1962/68/77 oder (später) auf § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB beruhende konkrete Begrenzung der Wohnungszahl Nachbarschutz vermittelt und dass insbesondere das Bundesrecht die Gemeinden nicht im Sinne einer "Interpretationsvorgabe" (Vermutung) nur zu einer (zumindest) "im Regelfall" nachbarschützenden Ausgestaltung der Festsetzung ermächtigt, (vgl. insbesondere BVerwG, Beschluss vom 9.3.1993 - 4 B 38.93 -, BRS 55 Nr. 170, aus der Rechtsprechung anderer Obergerichte entsprechend etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.2.2001 - 1 MA 1381/01 -, BRS 64 Nr. 177, unter ausdrücklicher Ablehnung der abweichenden Meinung von Mampel, NJW 1999, 975, 977 und in Abgrenzung zur Rechtsprechung des BVerwG zum so genannten Baugebietsgewährleistungsanspruch, VGH Mannheim, Beschlüsse vom 22.2.1995 - 3 S 243/95 -, VGHBW-Ls 1995, Beilage 6, B 7 (nach juris), unter ausdrücklicher Ablehnung des Bestehens einer Regelvermutung für oder gegen eine nachbarschützende Wirkung, vom 9.8.1996 - 8 S 2012/96 -, NVwZ-RR 1997, 598 (nach juris), OVG Weimar, Beschluss vom 26.7.1996 - 1 EO 662/95 -, BRS 58 Nr. 162) ergeben sich vorliegend gewichtige Anhaltspunkte für eine drittschützende Festsetzung.
  • OVG Thüringen, 03.07.1998 - 1 EO 173/98  

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Das gilt unabhängig davon, daß der Nachbar ohnehin einer solchen gerichtlichen Anordnung im Regelfall nicht bedarf (vgl. Senatsbeschluß vom 26.7.1996 - 1 EO 662/95 -, BRS 58 Nr. 162).
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