Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 112/06   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    2.BesÜV § 2; 2.BesÜV § 4; APOmPVD
    Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung; Besoldungsübergangsverordnung; Zuschuss nach 2. BesÜV § 4

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Klage eines Thüringer Polizisten auf "Westbesoldung" erfolgreich

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Klage eines Thüringer Polizisten auf "Westbesoldung" erfolgreich

  • thueringen.de (Pressemitteilung)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DVBl 2007, 1186 (Ls.)



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)  

  • OVG Thüringen, 24.09.2009 - 2 KO 433/07  

    Recht der Landesbeamten; Begriff der "Ernennung" i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1

    Unabhängig von Vorstehendem verstoße der Beklagte dadurch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, dass er Beamten, die zu Beginn der 90er Jahre im bisherigen Bundesgebiet ausgebildet worden seien, aufgrund einer Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts - 2 KO 112/06 - die volle Besoldung gewähre, ihm aber den begehrten Zuschuss nach wie vor verwehre.

    BesÜV a. F. entspricht auch dem Zweck, den der Verordnungsgeber mit der Zuschussregelung nach § 4 2. BesÜV erreichen wollte (vgl. Urteil des Senats vom 27. März 2007 - 2 KO 112/06 - DVBl. 2007, 1186).

    Dementsprechend wird auch in der Rechtsprechung die mobilitätsfördernde Zielsetzung der Gewährung des Zuschusses betont (vgl. BVerfGE 107, 257; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des 2. Senats vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100, vom 19. November 2003 - 2 BvR 1894/99 - ThürVBl 2004, 138, - 2 BvR 538/00 - DVBl. 2004, 761; BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2004 - 2 C 63.03 - DVBl. 2004, S. 1414; Urteil des Senats vom 27. März 2007, a. a. O.).

    Eine solche Auslegung hätte der während der einigungsbedingten Umbruchsituation gewünschten Mobilität von qualifizierten Fachkräften gerade entgegengewirkt (vgl. Urteil des Senats vom 27. März 2007, a. a. O.).

    Die Rüge des Klägers, der Beklagte verstoße dadurch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, dass Polizeibeamten, die zu Beginn der 90er Jahre im bisherigen Bundesgebiet ausgebildet worden seien, aufgrund der Entscheidung des Senats vom 27. März 2007 - 2 KO 112/06 - (DVBl. 2007, 1186) der Zuschuss gewährt wird, bleibt ohne Erfolg.

    Der Kläger des Berufungsverfahrens 2 KO 112/06 wurde 1991 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf in den mittleren Polizeivollzugsdienst des Beklagten aufgenommen und zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes nebst der Laufbahnprüfung in das ehemalige Bundesgebiet abgeordnet.

  • VG Meiningen, 27.04.2009 - 1 K 378/05  

    Recht der Landesbeamten; Zur Vergütung von "Mehrarbeit" bei

    25.01.2006, 2 B 36/05; U. v. 24.09.1987, 2 C 27/84; U. v. 28.05.1998, 2 C 28/97, Juris; ThürOVG, U. v. 27.03.2007, 2 KO 112/06, Juris).

    Dieser Ansicht folgt nunmehr auch das Thüringer Oberverwaltungsgericht (ThürOVG, U. v. 27.03.2007, 2 KO 112/06, Juris).

  • OVG Thüringen, 08.07.2008 - 2 ZKO 458/06  

    Besoldung und Versorgung; Erwerb der Befähigungsvoraussetzungen iSd § 4 Abs. 1 S.

    Dementsprechend ist es in der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass die Anspruchsvoraussetzung des § 4 Abs. 1 2. BesÜV ausschließlich ortsbezogen auszulegen ist (vgl. Urteil des Senats vom 27. März 2007 - 2 KO 112/06 - Juris m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - Juris = ZBR 2004, 100 f.; BVerwG, Urteile vom 22. Juli 1999 - 2 C 37/98 - Juris = NJ 2000, 43 f.; vom 20. Januar 2000 - 2 C 6/99 - Juris = NJ 2000, 267; vom 27. Februar 2001 - 2 C 5/00 - Juris = ZTR 2001, 334 f.; vom 25. Mai 2004 - 2 C 69/03 - Juris = DVBl. 2004, 1414 ff. und vom 15. Juni 2006 - 2 C 16/05 - Juris, - 2 C 17/05 - Juris; - 2 C 20/05 - Juris; - 2 C 24/05 - Juris; - 2 C 25/05 - Juris).

    Dies hat der Senat bereits mit seiner hierzu ergangenen grundlegenden Entscheidung vom 27. März 2007 (Az. 2 KO 112/06) festgestellt und hierzu ausgeführt:.

mehr
  • VG Weimar, 01.06.2010 - 4 K 1123/08  

    Recht der Landesbeamten; amtsangemessene Alimentation; Abstufungsgebot;

    erstmalig ernannt wurden, den Zuschuss nicht bekamen, nicht gegeben ist (vgl. nur: ThürOVG, Urteil vom 27. März 2007 - 2 KO 112/06 -, in Juris), so ist insofern eine Ungleichbehandlung erst recht nicht mit denjenigen gegeben, die - wie die Klägerin - erstmalig nach dem 24.11.1997 in ein Beamtenverhältnis mit Anspruch auf Dienstbezüge ernannt wurden und daher der Regelung des § 4 2. BesÜV in der durch die Vierte Besoldungsübergangs- Änderungsverordnung (4. BesÜVÄndV) vom 17. November 1997 (BGBl. I, S. 2713) erfolgten wesentlich geänderten Neufassung unterfielen.
  • VG Cottbus, 19.06.2009 - 5 K 123/07  

    Anwendung der 2. BesÜV; Begriff Befähigungsvoraussetzungen; Berufung wg.

    Während bei diesen das mit der Zuschussgewährung verfolgte Ziel der Mobilitätsförderung ohne weiteres erreicht wird, da gerade für diese Beamten, die aufgrund ihres Vorbereitungsdienstes auch bei anderen Dienstherren im Geltungsbereich des Beamtenrechtsrahmengesetzes angestellt werden könnten (vgl. § 122 Abs. 2 BRRG) und die nicht zum Eintritt in das Probebeamtenverhältnis des Dienstherrn ihres Widerrufsbeamtenverhältnisses verpflichtet sind, die Unterschiede in der Besoldung zwischen den alten und den neuen Bundesländern einen besonderen Anreiz für den Verbleib in den alten Bundesländern bilden (vgl. Thüringer OVG, Urt. v. 27. März 2007 - 2 KO 112/06 -, zitiert nach juris [Rn. 41]), bestand bei den Bewährungsbeamten - wie dem Kläger - kein Anlass und keine Rechtfertigung, sie über den Zuschuss nach § 4 2.BesÜV (wieder) zum Dienst im Beitrittsgebiet zu "locken".
  • VG Göttingen, 05.08.2009 - 3 A 39/08  

    Zur Verjährung des Anspruchs auf Prozesszinsen

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Anspruch auf Prozesszinsen entsprechend § 291 BGB auch hinsichtlich öffentlich-rechtlicher Geldforderungen bestehen kann, wenn das einschlägige Fachgesetz keine abweichende Regelung enthält; dies ist hinsichtlich des Bundesbesoldungsgesetzes der Fall (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.01.2006 - 2 B 36.05 -, juris, Rn. 22; Thür.OVG, Urteil vom 27.03.2007 - 2 KO 112/06 -, juris, Rn 50 m.w.N.; VG Lüneburg, Urteil vom 09.07.2008 - 5 A 134/06 -, juris, Rn 58; VG Würzburg, Urteil vom 15.10.2008 - W 6 K 08.881 -, juris, Rn 26; VG Ansbach, Urteil vom 25.11.2003 - AN 1 K 03.01249 -, juris, Rn 40).
  • VG Meiningen, 23.03.2009 - 1 K 288/05  

    Besoldung und Versorgung; Zur Verjährung von Besoldungsansprüchen sowie

    Dies gilt entgegen der Ansicht des Klägers auch in den Fällen, in denen der Dienstherr seiner Besoldungspflicht über einen längeren Zeitraum nicht vollständig nachgekommen ist (ThürOVG, U. v. 27.03.2007, 2 KO 112/06, Juris).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht