Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98   

Volltextveröffentlichungen

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürKAG § 7 Abs 10; ThürKAG § 7 Abs 5 Satz 1; ThürKAG § 7 Abs 8 idFv aF
    Ausbaubeiträge; Zur Zulässigkeit der Geltung von Ausbaubeitragssatzungen für zuvor bereits (technisch) abgeschlossene Maßnahmen nach § 7 Abs.10 ThürKAG; Beitragsrecht; Beitragspflicht; sachlich; Beitragsfähigkeit; Inkrafttreten; Satzung; Abschluß; Maßnahme; Rückwirkung; Rückanknüpfung; Rechtsstaatsprinzip; Rechtssicherheit; Vertrauen

Verfahrensgang

  • VG Meiningen - 5 E 298/98
  • OVG Thüringen, 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98

Zeitschriftenfundstellen

  • DÖV 2000, 512



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Wird zitiert von ... (19)  

  • VG Meiningen, 18.02.2008 - 1 K 394/07  

    Ausbaubeiträge; Auslegung von Satzungsinhalten; undifferenzierte

    Diese Regelung ist auch nicht verfassungswidrig, denn die durch diese Vorschrift ermöglichte tatbestandliche Rückanknüpfung von Beitragssatzungen verstößt nicht gegen das im Rechtsstaatsprinzip enthaltene Gebot der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (vgl. dazu ThürOVG, B. v. 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 -, LKV 2000, 258 f.).

    Dabei handelt es sich um eine zulässige unechte Rückwirkung (ThürOVG, B. v. 29.09.1999, a. a. O.), denn jedenfalls in den Fällen, in denen mit der Ausbaumaßnahme nach Erlass des Thüringer Kommunalabgabengesetzes im Jahr 1991 begonnen worden war, gebietet der Vertrauensschutz keine Beitragsbefreiung.

    Ein Vertrauen darauf, dass für einen Straßenausbau wegen Fehlens einer Beitragssatzung keine Ausbaubeiträge erhoben werden, konnte jedenfalls seit In-Kraft-Treten des § 7 Abs. 8 ThürKAG a. F. am 10.08.1991 für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt begonnen wurden, nicht entstehen (ThürOVG, B. v. 29.09.1999, a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 09.05.2000 - 4 ZEO 946/98  

    Ausbaubeiträge; Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Beitragsbescheid als mit

    Die Beitragsfähigkeit von Ausbaumaßnahmen, die bereits vor Erlaß einer Beitragssatzung (tatsächlich) abgeschlossen waren, entspricht der Thüringer Rechtslage und begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, denen im summarischen Eilverfahren nachzugehen wäre (vgl. den Beschluß des Senats vom 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 -, VwRR MO 2000, 63).

    Dabei handelt es sich grundsätzlich um eine zulässige unechte Rückwirkung (vgl. im einzelnen den Beschluß des Senats vom 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 -, a.a.O.).

    Soweit es das abgabenrechtliche Eilverfahren betrifft, sind die vom Antragsteller aufgeworfenen Rechtsfragen zum Prüfungsmaßstab und zur zulässigen Rückerstreckung einer Beitragssatzung auf tatsächlich bereits abgeschlossene Ausbaumaßnahmen in der Rechtsprechung des Senats bereits geklärt (vgl. die Beschlüsse vom 23.04.1998 - 4 EO 6/97 -, a.a.O., und vom 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 -, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96  

    Ausbaubeitrag für einseitig anbaubare Stichstraße

    Auch ein zunächst rechtswidriger Vorauszahlungsbescheid kann durch eine nach seinem Erlass in Kraft getretene, erstmals wirksame Beitragssatzung geheilt werden (Fortführung der Senatsrechtsprechung im Beschluss vom 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 - ThürVGRspr. 1999, 181).*).

    Die Heilung eines zunächst rechtswidrigen Beitragsbescheides durch eine erst nach seinem Erlass in Kraft getretene wirksame Beitragssatzung ist entsprechend § 7 Abs. 8 ThürKAG a. F. (nunmehr § 7 Abs. 10 ThürKAG n. F.) auch nach der Fertigstellung des Stumpfenburgweges zulässig und verstößt nicht gegen das Rückwirkungsverbot (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 - ThürVGRspr. 1999, 181 = ThürVBl. 2000, 16 = LKV 2000, 258).

mehr
  • OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00  

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband;

    Für die Beitragserhebung kommt es auf die tatsächlichen und rechtlichen Umstände im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht an (so die Rechtsprechung des Senats: Beschluss vom 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 - ThürVGRspr. 1999, 181 = ThürVBl. 2000, 16 = LKV 2000, 258 = VwRR MO 2000, 63 = DÖV 2000, 512 = ZKF 2000, 12).
  • VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 549/98  

    Ausbaubeiträge; Erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage im

    Diese Regelung ist auch nicht verfassungswidrig, denn die durch diese Vorschrift ermöglichte tatbestandliche Rückanknüpfung von Beitragssatzungen verstößt nicht gegen das im Rechtsstaatsprinzip enthaltene Gebot der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (vgl. dazu ThürOVG, B. v. 29.09.1999, 4 ZEO 844/98, LKV 2000, 258 f.).

    Dabei handelt es sich um eine zulässige unechte Rückwirkung (ThürOVG, B. v. 29.09.1999, a.a.O.), denn jedenfalls in den Fällen, in denen mit der Ausbaumaßnahme bzw. wie hier der tatsächlichen Bauausführung nach Erlass des Thüringer Kommunalabgabengesetzes im Jahr 1991 begonnen worden war, gebietet der Vertrauensschutz keine Beitragsbefreiung.

    Ein Vertrauen darauf, dass für einen Straßenausbau wegen Fehlens einer Beitragssatzung keine Ausbaubeiträge erhoben werden, konnte jedenfalls seit Inkrafttreten des § 7 Abs. 8 Thür- KAG a.F. am 10.08.1991 für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt begonnen wurden, nicht entstehen (ThürOVG, B. v. 29.09.1999, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 27.09.2006 - 4 EO 1283/04  

    Ausbaubeiträge; Geltendmachung einer Beitragsforderung im Insolvenzverfahren,

    Die Beitragspflicht entsteht nach der Rechtsprechung des Senats allerdings erst in dem Zeitpunkt, in dem alle gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Entstehung erfüllt sind; zu diesen Voraussetzungen gehört auch die Geltung einer Beitragssatzung (vgl. nur Beschluss des Senats vom 29.09.1999, 4 ZEO 844/98, DÖV 2000, S. 512).
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 9 ME 172/07  

    Unechte Rückwirkung einer Beitragssatzung

    Dabei handelt es sich um eine unechte Rückwirkung (ebenso für die insoweit dem Erschließungsbeitragsrecht entsprechende Rechtslage nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz: ThürOVG. Beschl. v. 29.9.1999 - 4 ZEO 844/98 - ZKF 2000, 12 = DÖV 2000, 512).
  • OVG Thüringen, 18.03.2002 - 4 ZEO 669/01  

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Verwaltungsprozessrecht; Ausbaubeitragsrecht;

    Dabei handelt es sich grundsätzlich um eine zulässige unechte Rückwirkung (vgl. im Einzelnen Beschlüsse des Senats vom 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 -, DÖV 2000, S. 512 f.; und vom 09.05.2000 - 4 ZEO 946/98 -, ThürVBl. 2000, S. 254 [255]; jeweils m. w. Nw.).
  • OVG Thüringen, 26.11.2003 - 4 EO 627/02  

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge; Beschwerde; Antrag; bestimmt;

    Soweit der Antragsteller geltend macht, die EBS 2002 habe rückwirkend in Kraft gesetzt werden müssen, um die EBS 1996 als Rechtsgrundlage ersetzen zu können, übersieht er, dass es weder nach Bundesrecht noch nach Thüringer Landesrecht der rückwirkenden Inkraftsetzung einer Beitragssatzung bedarf, um eine zuvor erlassene und nicht wirksam gewordene Satzung ersetzen und bereits erlassene Beitragsbescheide heilen zu können (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.11.1981 - 8 C 14.81 - BVerwGE 64, 218 [219 ff.]; ebenso zum landesrechtlichen Beitragsrecht: ThürOVG, Beschlüsse vom 18.03.2002 - 4 ZEO 669/01 - ThürVBl. 2002, 281 und vom 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 - ThürVGRspr. 1999, 181 = ThürVBl. 2000, 16 = LKV 2000, 258).
  • VG Meiningen, 14.08.2006 - 1 K 200/01  

    Ausbaubeiträge; Zur (im konkreten Fall rechtswidrigen) Anordnung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts seit seinem Beschluss vom 29.09.1999 (Az.: 4 ZEO 844/98, ThürVGRspr. 1999, 181 = ThürVBl. 2000, 16) entfaltet diese Vorschrift keine echte Rückwirkung, weil durch sie keine in der Vergangenheit bereits abgeschlossenen Sachverhalte berührt werden.

    Ein Vertrauen darauf, dass für einen Straßenausbau wegen Fehlens einer Beitragssatzung keine Ausbaubeiträge erhoben werden, konnte jedenfalls seit In-Kraft-Treten des § 7 Abs. 8 ThürKAG a. F. am 10.08.1991 für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt begonnen wurden, nicht entstehen (ThürOVG, B. v. 29.09.1999, a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 30.06.2009 - 4 KO 45/09  

    Ausbaubeiträge; Keine Verpflichtung des Satzungsgebers zur Festlegung von

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2008 - 9 LA 99/06  

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für eine teilweise im Außenbereich gelegene

  • OVG Thüringen, 28.08.2008 - 4 EO 405/08  

    Beiträge; Beginn der Verjährungsfrist für Beiträge; Beitrag; Verjährung;

  • OVG Thüringen, 17.08.2009 - 4 EO 451/04  

    Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht; Satzungsbeschluss; Anzeige;

  • OVG Thüringen, 22.01.2008 - 4 EO 660/03  

    Ausbaubeiträge; Zum Anlagenbegriff des ThürKAG bei Verkehrsanlagen und zum

  • VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99  

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeitrags; Erschließung; Beitrag; Anlage;

  • OVG Thüringen, 23.02.2010 - 4 ZKO 781/09  

    Ausbaubeiträge; Anliegeranteil in der Straßenausbaubeitragssatzung für

  • VG Gera, 27.11.2002 - 4 E 1864/01  

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeitrag; Beiträge; Beitragsrecht; Vorausleistungsbescheid;

  • VG Meiningen, 24.07.2007 - 1 E 142/06  

    Ausbaubeiträge; Voraussetzungen einer wirksamen Satzung und Beitragsfähigkeit von

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