Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 29.11.1999 - 4 ZEO 545/99   

Volltextveröffentlichungen

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürKAG § 15 Abs 1; AO-1977 § 34 Abs 1; AO-1977 § 34 Abs 3; AO-1977 § 122 Abs1; AO-1977 § 157 Abs 1 Satz 2; AO-1977 § 119 Abs 1
    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Abgabenbescheid; Bekanntgabe; Adressat; Bekanntgabeadressat; Inhaltsadressat; Konkurs; Gesamtvollstreckung; Verwalter; Abgabenschuldner; Auslegung; Bestimmtheit; Rechtsschein; Rechtsschutzinteresse

Verfahrensgang

  • VG Weimar - 7 E 995/99
  • OVG Thüringen, 29.11.1999 - 4 ZEO 545/99

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 818



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Wird zitiert von ... (9)  

  • OVG Thüringen, 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00  

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Abgabenbescheid;

    Dabei kommt es nicht darauf an, wie ein außen stehender Dritter, sondern allein wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt des angefochtenen Bescheids unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (st. Rspr., BFHE 133, 163 [166]; BVerwG, NVwZ 1999, S. 178 [182]; Beschl. des erkennenden Senats v. 29.11.1999 - 4 ZEO 545/99 -, Umdruck S. 6; m. w. N.).

    Dabei kommt es nicht darauf an, wie ein außen stehender Dritter, sondern allein wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt des angefochtenen Bescheids unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH, Urt. v. 26.03.1981 - VII R 3/79 -, BFHE 133, 163 [166]; Urt. v. 25.09.1990 - IX R 84/88 -, BFHE 162, 4 [8]; BVerwG, Urt. v. 18.04.1997 - 8 C 43/95 -, NVwZ 1999, S. 178 [182]; Beschl. des erkennenden Senats v. 29.11.1999 - 4 ZEO 545/99 -, Umdruck S. 6; m. w. N.).

  • OVG Thüringen, 19.12.2002 - 4 EO 489/02  

    Kommunale Steuern; Zur Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer;

    Dabei kommt es nicht darauf an, wie ein außen stehender Dritter, sondern allein wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt des angefochtenen Bescheids unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH, Urt. v. 26.03.1981 - VII R 3/79 -, BFHE 133, 163 [166]; Urt. v. 25.09.1990 - IX R 84/88 -, BFHE 162, 4 [8]; BVerwG, Urt. v. 18.04.1997 - 8 C 43/95 -, NVwZ 1999, S. 178 [182]; Beschl. des erkennenden Senats v. 29.11.1999 - 4 ZEO 545/99 -, Umdruck S. 6; m. w. N.)." .
  • OVG Thüringen, 20.12.2001 - 4 ZEO 867/99  

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge, Beitragsrecht,

    In Bezug auf allgemeine Anforderungen an die Bestimmtheit, die Angabe des Abgabenschuldners sowie einen zusammengefassten Vergnügungssteuerbescheid hat der Senat entschieden, dass die Annahme der Nichtigkeit wegen Unbestimmtheit ausscheidet, wenn etwaige Zweifel an der Bestimmtheit durch eine (vorrangige) Auslegung des Bescheids beseitigt werden können, und dass es für diese Auslegung nicht darauf ankommt, wie ein außen stehender Dritter, sondern allein wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt des angefochtenen Bescheids unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (Beschluss des Senats vom 29.11.1999 - 4 ZEO 545/99 -, NVwZ-RR 2000, S. 818 [819] = ThürVBl. 2000, S. 112 [113]; Beschluss vom 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00 -, a. a. O.).
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  • OVG Thüringen, 28.01.2005 - 4 ZKO 360/04  

    Auslegung eines Abgabenbescheids; Verwaltungsverfahrensrecht; Abgabenbescheid;

    Dabei kommt es nicht darauf an, wie ein außen stehender Dritter, sondern allein wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt des angefochtenen Bescheids unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (Beschluss des erkennenden Senats vom 29.11.1999 - 4 ZEO 545/99 -, NVwZ-RR 2000, S. 818 f.; ThürVBl. 2000, S. 112 f., m. w. Nw.).
  • OLG Jena, 25.04.2007 - 7 U 970/06  

    Immobilien - Fälligkeit von nichtprivilegierten Beiträgen

    Mit dem Bekanntgabeadressat ist jedoch derjenige gemeint, der zwar nicht der Beitragsschuldner ist, der aber aufgrund der ihm obliegenden Pflichten die Beiträge nunmehr auszugleichen hat ( Thüringer OVG NVwZ-RR 2000, 818).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2007 - 4 L 21/07  

    Zur Auslegung des § 156 Abs. 1 ZVG

    Sollte keine Benennung des Beitragspflichtigen i.S.d. § 6 Abs. 8 KAG LSA erfolgt sein, wäre der Bescheid i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b KAG LSA i.V.m. § 119 Abs. 1 AO nicht bestimmt genug (vgl. dazu OVG Thüringen, Beschl. v. 29. November 1999 - 4 ZEO 545/99 -, zit. nach JURIS; vgl. auch BFH, Urt. v. 23. Juni 1988 - V R 203/83 -, zit. nach JURIS) und dann möglicherweise gem. § 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b KAG LSA i.V.m. § 125 Abs. 1 Satz 1 AO wegen eines besonders schwerwiegenden und offenkundigen Fehlers nichtig.
  • OVG Thüringen, 14.03.2000 - 4 ZEO 470/99  

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

    Unproblematisch und unstreitig ist zunächst, daß der Bescheid vom 11.05.1998 die Abgabe betragsmäßig bezeichnet und angibt, wer die Abgabe schuldet (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 29.11.1999 - 4 ZEO 545/99, Umdruck S. 5 f.).
  • VG Gera, 21.07.2005 - 4 K 802/04  

    ; Vorkaufsrecht; Ausübung durch VA; Auslegung zweier Bescheide;

    Jedenfalls konnten sich die Kläger unabhängig von der Frage, wie der Bescheid auszulegen wäre, gegen den Rechtsschein wenden, den die Beklagte mit ihrem auslegungsbedürftigem Bescheid und ihrem weiteren Verhalten gesetzt hat (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OVG Thüringen, Beschl. vom 29. November 1999, 4 ZEO 545/99, NVwZ-RR 2000 S. 818 ff. m.w.N.).
  • VG Meiningen, 11.03.2004 - 1 E 93/04  

    Ausbaubeiträge; Zur (Un-)Bestimmtheit eines Beitragsbescheides für die

    Dabei kommt es nicht darauf an, wie ein außenstehender Dritter, sondern allein wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt des angefochtenen Bescheids unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 29.11.1999, 4 ZEO 545/99, ThürVBl, 2000, 112 m. w. N.).
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