Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 30.07.2003 - 1 KO 389/02   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BNatSchG § 13 Abs 1 idFv 12.03.1987; BNatSchG § 29 Abs 1 S 1 Nr 3 idFv 12.03.1987; BNatSchG § 31 Abs 1 idFv 12.03.1987; BNatSchG § 38 Abs 1 Nr 3 idFv 12.03.1987; BNatSchG § 23 Abs 2 idFv 25.03.2002; BNatSchG § 60 Abs 2 S 1 Nr 5 idFv 25.03.2002; VorlThürNatG § 12 Abs 2; VorlThürNatG § 45 Abs 1 Nr 6; VorlThürNatG § 46; ThürStrG § 38 Abs 1; ThürVO-über-das-Naturschutzgebiet-"Röthengrund" § 2 Abs 2 idFv 12.11.1996; ThürVO-über-das-Naturschutzgebiet-"Röthengrund" § 3 Abs 1 idFv 12.11.1996; ThürVO-über-das-Naturschutzgebiet-"Röthengrund" § 4 Nr 8 idFv 12.11.1996; ThürVG-über-das-Naturschutzgebiet-"Röthengrund" § 5 idFv 12.11.1996; VwGO § 42 Abs 2
    Naturschutz, Landschaftsschutz; allgemeine Leistungsklage; Klagebefugnis; Straßenbaumaßnahmen; Naturschutzgebiet; Mitwirkungsrecht; subjektiv-öffentliches Recht; Beteiligung; Naturschutzverband; Befreiung; Befreiungsverfahren; Unterlassungsanspruch; Landesstraße; Änderung; Veränderung; Unterhaltungsmaßnahmen; Veränderungsverbot; Bauarbeiten; unbefestigter Weg; Teerdecke; Bitumendecke; Versiegelung; Zerschneidung; Störung; Verkehr; Unterhaltungspflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Baurecht - Veränderung einer Straße im Naturschutzgebiet zulässig?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    allgemeine Leistungsklage; Klagebefugnis; Straßenbaumaßnahmen; Naturschutzgebiet; Mitwirkungsrecht; subjektiv-öffentliches Recht; Beteiligung; Naturschutzverband; Befreiung; Befreiungsverfahren; Unterlassungsanspruch; Landesstraße; Änderung; Veränderung; Unterhaltungsmaßnahmen; Veränderungsverbot; Bauarbeiten; unbefestigter Weg; Teerdecke; Bitumendecke; Versiegelung; Zerschneidung; Störung; Verkehr; Unterhaltungspflicht

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • VG Meiningen, 29.01.2001 - 5 K 869/97
  • OVG Thüringen, 30.07.2003 - 1 KO 389/02



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Wird zitiert von ... (8)  

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2006 - 2 M 311/06  

    Naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren

    Wird ein erforderliches naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren unterlassen und führt dies dazu, dass durch tatsächliches Handeln die Schaffung vollendeter Tatsachen und eine Vereitelung des im Befreiungsverfahren bestehenden Mitwirkungsrechtes eines Naturschutzverbandes droht, kann dieser Verband beanspruchen, dass die zuständige Behörde alle Maßnahmen unterlässt, die ohne das ansich notwendige Beteiligungsverfahren durchgeführt werden (vgl. OVG Thüringen, Urt. v. 02.07.2003 - 1 KO 389/02 -).*).

    Wird ein erforderliches naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren unterlassen und führt dies dazu, dass durch tatsächliches Handeln die Schaffung vollendeter Tatsachen und eine Vereitelung des im Befreiungsverfahren bestehenden Mitwirkungsrechtes eines Naturschutzverbandes droht, kann dieser Verband beanspruchen, dass die zuständige Behörde alle Maßnahmen unterlässt, die ohne das ansich notwendige Beteiligungsverfahren durchgeführt werden (vgl. OVG Thüringen, Urt. v. 02.07.2003 - 1 KO 389/02 - mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2007 - 2 M 311/06  

    Beteiligung eines Naturschutzverbandes - Naturschutzverband, Wanderweg,

    Wird ein erforderliches naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren unterlassen und führt dies dazu, dass durch tatsächliches Handeln die Schaffung vollendeter Tatsachen und eine Vereitelung des im Befreiungsverfahren bestehenden Mitwirkungsrechtes eines Naturschutzverbandes droht, kann dieser Verband beanspruchen, dass die zuständige Behörde alle Maßnahmen unterlässt, die ohne das ansich notwendige Beteiligungsverfahren durchgeführt werden (vgl. OVG Thüringen, Urt. v. 02.07.2003 - 1 KO 389/02 -).«.

    Wird ein erforderliches naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren unterlassen und führt dies dazu, dass durch tatsächliches Handeln die Schaffung vollendeter Tatsachen und eine Vereitelung des im Befreiungsverfahren bestehenden Mitwirkungsrechtes eines Naturschutzverbandes droht, kann dieser Verband beanspruchen, dass die zuständige Behörde alle Maßnahmen unterlässt, die ohne das ansich notwendige Beteiligungsverfahren durchgeführt werden (vgl. OVG Thüringen, Urt. v. 02.07.2003 - 1 KO 389/02 - mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2008 - 4 ME 315/08  

    Beteiligungsrechte eines anerkannten Naturschutzvereins; Antragsbefugnis;

    In diesem Fall kann der Naturschutzverein, dem ein eigenes Beteiligungsrecht vor der Erteilung der Befreiung zusteht, verlangen, dass die Behörde alle Maßnahmen, die einer Befreiung bedürfen, unterlässt oder unterbindet (vgl. Thür. OVG, Urt. v. 2.7.2003 - 1 KO 389/02 -, NuR 2004, 325; OVG Berlin, Beschl. v. 1.4.1998 - 2 SN 10.98 -, NuR 1998, 555; Hess. VGH, Beschl. v. 2.11.2004 - 4 TG 2925/04 - Bay. VGH, Beschl. v. 25.7.1995 - 22 CS 95.2313 -).
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  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2007 - 2 M 358/06  

    Beteiligung eines Naturschutzverbandes

    Wird ein erforderliches naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren unterlassen und führt dies dazu, dass durch tatsächliches Handeln die Schaffung vollendeter Tatsachen und eine Vereitelung des im Befreiungsverfahren bestehenden Mitwirkungsrechtes eines Naturschutzverbandes droht, kann dieser Verband beanspruchen, dass die zuständige Behörde alle Maßnahmen unterlässt, die ohne das an sich notwendige Beteiligungsverfahren durchgeführt werden (vgl. ThürOVG, Urt. v. 02.07.2003 - 1 KO 389/02 - mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OVG Sachsen, 14.02.2005 - 4 BS 273/04  

    Verfahrensrecht - Anerkannter Umweltverband antragsbefugt?

    Eine solches Antragsrecht kommt nach ständiger Rechtsprechung (SächsOVG, Beschl. v. 23.1.2003, ZUR 2003, 222 = ZFW 2005, 48 [1. Senat]; Beschl. v. 10.10.2003, NuR 2003, 557 [4. Senat] zu § 61 BNatSchG n.F.; zu § 29 BNatSchG a.F. bereits BVerwG, Urt. v. 14.5.1997, BVerwGE 104, 367 [371 ff.].; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.11.1992, NVwZ-RR 1993, 179 f.; ThürOVG, Urt. v. 2.7.2003, LKV 2004, 559 f. jeweils m.w.N.) auch dann in Betracht, wenn sich eine Behörde zu Unrecht dafür entschieden hat, von einem Planfeststellungsverfahren abzusehen und das Vorhaben in einem anderen Verfahren - ohne Beteiligung von Naturschutzverbänden - zuzulassen.
  • VG Bremen, 09.05.2011 - 5 V 1522/10  

    Wasserrechtlicher Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer

    Die Klagebefugnis wird nach ständiger Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 07.12.2006, Az. 4 C 16/04 m. w. N.; OVG Bautzen, Urt. v. 14.02.2005, Az. 4 BS 273/04; ThürOVG, Urt. v. 02.07.2003, Az. 1 KO 389/02; SächsOVG, Beschl. v. 23.01.2003, Az. 1 BS 1/03; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.11.1992, Az. 10 S 2234/92) auf die Fälle erweitert, in denen sich eine Behörde zu Unrecht dafür entschieden hat, von einem Planfeststellungsverfahren abzusehen und das Vorhaben in einem anderen Verfahren - ohne Beteiligung von Naturschutzverbänden - zuzulassen (sog. Umgehungsrechtsprechung).
  • VG Koblenz, 23.08.2010 - 4 K 225/10  

    Planfeststellungsbeschluss zum Lückenschluss des Fernradwegs Lahntal aufgehoben

    Damit liegt in der hier erfolgten Anwendung des § 5 Abs. 1 LStrG gleichzeitig eine unzulässige Umgehung (vgl. dazu OVG Weimar, Urteil vom 20.07.2003 - 1 KO 389/02 - LKV 2004, 559) und damit auch Verletzung der Vorschriften der §§ 9, 10, 48 LNatSchG, welche auf §§ 18 bis 20, 42 und 62 BNatSchG 2007 beruhen (vgl. §§ 17, 23, 67 BNatSchG 2010), was ohne Zweifel nach § 61 BNatSchG 2007 rügefähig ist (ebenso NdsOVG, Beschluss vom 05.03.2008 - 7 MS 114/07 - NuR 2008, 265, 269f.).
  • VG Köln, 01.10.2009 - 14 L 1446/09  
    Wird das Beteiligungs- und Stellungnahmerecht des anerkannten Naturschutzverbandes dadurch vereitelt, dass die zuständige Behörde sich rechtswidrig dazu entschließt, eine rechtlich erforderliche Befreiungsentscheidung nicht zu treffen und das befreiungsbedürftige Vorhaben allein durch eine vom Beteiligungs- und Stellungnahmerecht nicht umfasste behördliche Genehmigung zuzulassen, wandelt sich das Mitwirkungsrecht des anerkannten Naturschutzvereines in einen gegen die Behörde gerichteten Anspruch auf Unterlassung des befeiungsbedürftigen Vorhabens, vgl. BVerwG, Urteil vom 07.12.2006 - 4 C 16/04 -, BVerwGE 127, 208 ff.; OVG SA, Beschluss vom 21.04.2008 - 2 M 94/08 - NuR 2008, 517; OVG Th., Urteil vom 02.07.2003 - 1 KO 389/02 -, NuR 2004, 212.
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