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   OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2008 - 7 C 10771/08.OVG   

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https://dejure.org/2008,2861
OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2008 - 7 C 10771/08.OVG (https://dejure.org/2008,2861)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.11.2008 - 7 C 10771/08.OVG (https://dejure.org/2008,2861)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. November 2008 - 7 C 10771/08.OVG (https://dejure.org/2008,2861)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Treffens von Regelungen über den Nachweis der Herkunft und der Produktionsbedingungen für das für Grabmale verwendete Steinmaterial in einer kommunalen Friehofssatzung; Zweck und Umfang der allgemeinen Satzungsbefugnis in § 24 Abs. 1 der ...

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 28; ; GG Art. 28 Abs. 1; ; BestG § 6; ; BestG § 6 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Friedhofsrecht: allgemeine Satzungsgewalt; ausbeuterische Kinderarbeit; Benutzung; Benutzungsregelung; Berufsfreiheit; Bestattung; Bestattungsrecht; Eingriff; Friedhof; Friedhofsrecht; Friedhofssatzung; gesetzliche Ermächtigung; Grabmal; Herkunft; ILO-Konvention 182; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Fehlende gemeindliche Regelungskompetenz

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Spur der Steine

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gemeinden dürfen in einer Friedhofsatzung keine Regelungen treffen, die zur Bekämpfung der Kinderarbeit dienen sollen - Gemeinden können nur Angelegenheiten mit einem spezifisch örtlichen Bezug regeln

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 12 Abs. 1, Art. 28 Abs. 2 GG
    Umfang der gemeindlichen Satzungsbefugnis

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 394
  • DVBl 2009, 261 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 22.01.1992 - 20 N 91.2850

    Umfang gemeindlicher Befugnisse zu Grundrechtseingriffen durch Satzung, Verbot

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2008 - 7 C 10771/08
    Aus letzterer Regelung kann für die Auslegung des Landesrechts indessen nicht darauf geschlossen werden, dass eine solche besondere Ermächtigung im Bereich der Selbstverwaltungsaufgaben nicht erforderlich wäre, wenn es um einen Eingriff in Freiheit und Eigentum geht (vgl. BayVGH, BayVBl. 1992, 337; OVG NRW, NVwZ 1988, 272, 273).

    Dies überschreitet nicht nur die spezifische Ermächtigung in § 6 Abs. 1 Satz 1 BestG, sondern auch die nach gefestigter Auffassung begrenzte allgemeine Satzungsautonomie der Gemeinde (vgl. BayVGH, BayVBl. 1992, 337 m.w.N.; zustimmend Knemeyer/ Deubert, BayVBl. 1992, 340; Weber, BayVBl. 1998, 327).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2008 - 7 C 10771/08
    Selbst wenn der Begriff eines zielgerichteten Eingriffs nicht erfüllt wäre, handelte es sich doch um eine ebenfalls an der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG zu messende Regelung, weil sie aufgrund ihrer mittelbaren oder tatsächlichen Auswirkungen deren Schutzbereich beeinträchtigt und ihre Auswirkungen auf die betroffenen Personen von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 61, 291, 308).
  • VGH Bayern, 09.05.1994 - 4 B 92.1872
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2008 - 7 C 10771/08
    In diesem Funktionszusammenhang sieht die Rechtsprechung die allgemeine Regelung der Satzungsautonomie als hinreichend bestimmt an, die damit verbundenen Eingriffe zu tragen (vgl. BayVGH, a.a.O. und NVwZ-RR 1995, 347; Gern, Deutsches Kommunalrecht, 2. Auflage, Rn. 250 f. m.w.N.; Waechter, Kommunalrecht, 3. Auflage, S. 313).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2008 - 7 C 10771/08
    Denn die grundlegende Entscheidung, ob und welche Gemeinschaftsinteressen so gewichtig sind, dass das Freiheitsrecht des Einzelnen zurücktreten muss, fällt danach allein in den Verantwortungsbereich des staatlichen Gesetzgebers (vgl. auch BVerfGE 76, 171, 184).
  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2008 - 7 C 10771/08
    Eingriffe in diesem Sinne sind Regelungen, die sich gerade auf die berufliche Betätigung beziehen und sie unmittelbar zum Gegenstand haben (BVerfGE 13, 181, 185).
  • BVerwG, 07.09.1992 - 7 NB 2.92

    Einwegverpackungen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2008 - 7 C 10771/08
    Dieser Auslegung des Landesrechts entspricht die zum Gesetzesvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 GG für Eingriffe in die Berufsfreiheit ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die gegebenenfalls mit der Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden nach Art. 28 Abs. 1 GG einhergehende Satzungsautonomie ohne spezifische weitergehende gesetzliche Ermächtigung eine Einschränkung der Berufsfreiheit nicht trägt (BVerwGE 90, 359 = NJW 1993, 411).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1987 - 2 A 2394/85
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2008 - 7 C 10771/08
    Aus letzterer Regelung kann für die Auslegung des Landesrechts indessen nicht darauf geschlossen werden, dass eine solche besondere Ermächtigung im Bereich der Selbstverwaltungsaufgaben nicht erforderlich wäre, wenn es um einen Eingriff in Freiheit und Eigentum geht (vgl. BayVGH, BayVBl. 1992, 337; OVG NRW, NVwZ 1988, 272, 273).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2014 - 1 S 1458/12

    Friedhofsatzung der Stadt Kehl: Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer

    Zwar fehlt es an einem finalen Eingriff in die Berufsfreiheit (offen gelassen von BayVGH, Urt. v. 04.02.2009 - 4 N 08.778 - BayVBl. 2009, 367 ; OVG Rheinl.-Pf., Urt. v. 06.11.2008 - 7 C 10771/08 - NVwZ-RR 2009, 394; jeweils zu einer vergleichbaren Regelung).

    Für Steinmetze, deren Berufstätigkeit typischerweise zu einem erheblichen Teil aus der Aufstellung von Grabmalen besteht, werden mithin die Rahmenbedingungen, unter denen sie ihren Beruf als Steinmetz ausüben können, spürbar verändert, da sich der Bezug von Steinen zu einem erheblichen Teil an diesen Erfordernissen orientieren wird (im Ergebnis ebenso OVG Rheinl.-Pf., Urt. v. 06.11.2008, a.a.O.; BayVGH, Urt. v. 04.02.2009, a.a.O., und Urt. v. 06.07.2012 - 4 N 11.2673 - juris Rn. 15; Lorenzmeier BayVBl. 2011, 485 ).

  • VGH Bayern, 06.07.2012 - 4 N 11.2673

    Normenkontrolle; gemeindliche Satzungsbefugnis; öffentliche Einrichtung

    Sie beziehe sich auf die Urteile des Senats vom 4. Februar 2009 (Az. 4 N 08.778, BayVBl 2009, 367) und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. November 2008 (Az. 7 C 10771/08.OVG, NVwZ-RR 2009, 394).

    Während das Oberverwaltungsgericht für das Land Rheinland-Pfalz einen Kompetenzverstoß bejaht hat (Urteil vom 6.11.2008 NVwZ-RR 2009, 394), haben die Landesgesetzgeber des Saarlands (vgl. § 8 Abs. 4 Bestattungsgesetz) und der Hansestadt Bremen (§ 4 Abs. 5 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen) entsprechende Regelungen ausdrücklich gesetzlich erlaubt.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2017 - 2 S 1826/16

    Postbeamtenkrankenkasse; Vorlagepflicht für Behandlungsunterlagen; Zulässigkeit

    Zur fehlenden gesetzlichen Ermächtigung könne auf Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Leipzig (Urteil vom 14.08.2008 - 5 K 1799/05 -), des Bayerischen VGH (Urteil vom 04.02.2009 - 4 N 08.778 -) und des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 06.11.2008 - 7 C 10771/08 -) zurückgegriffen werden, die auf den vorliegenden Fall übertragbar sei.

    Soweit der Kläger zum Beleg seiner gegenteiligen Rechtsauffassung auf Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Leipzig (Urteil vom 14.08.2008 - 5 K 1799/05 -, juris), des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 04.02.2009 - 4 N 08.778 -, juris) und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 06.11.2008 - 7 C 10771/08 -, juris) verweist, führt dies hier nicht weiter, denn in diesen Entscheidungen ging es jeweils um intensive Eingriffe in das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG.

  • VGH Bayern, 04.02.2009 - 4 N 08.778

    Keine Ermächtigungsgrundlage für Satzung gegen Kinderarbeit bei Grabmalen

    Mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage ist eine Gemeinde nicht befugt, in ihrer Friedhofsatzung zu bestimmen, dass auf gemeindlichen Friedhöfen nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des ILO-Übereinkommens 182 hergestellt sind (Anschluss an OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6.11.2008 Az. 7 C 10771/08 - juris).
  • VGH Bayern, 27.07.2009 - 4 N 09.1300

    Normenkontrolle; gemeindliche Satzungsbefugnis; öffentliche Einrichtung

    Sie beziehe sich auf die Urteile des Senats vom 4. Februar 2009 (Az. 4 N 08.778, BayVBl 2009, 367) und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. November 2008 (Az. 7 C 10771/08.OVG, NVwZ-RR 2009, 394).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2010 - 13 S 2825/09

    Zur Rechtmäßigkeit einer Satzungsbestimmung der Postbeamtenkrankenkasse, die den

    So ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Eingriff in das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG eines Einzelhändlers durch die Verpflichtung zur Rücknahme von Pfandflaschen in einer kommunalen Abfallvermeidungssatzung ebenso anerkannt worden (BVerwG, Beschluss vom 7.9.1992 - BVerwGE 90, 359) wie im Falle des Steinmetzbetriebs, der mittelbar durch eine kommunale Bestattungs- und Friedhofssatzung betroffen ist, die Anforderungen an die Herkunft des für die Grabmale verwendeten Steinmaterials aufstellt (BVerwG, Beschluss vom 7.1.2010 - 7 BN 2.09 - juris;. vgl. hierzu auch Neumann, jurisPR-BVerwG 8/2010 Anm. 2; Bay. VGH, Urteil vom 4.2.2009 - 4 N 08.778 - BayVBl 2009, 367; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 6.11.2008 - 7 C 10771/08 - NVwZ-RR 2009, 394).

    Verfassungsrechtlich ist für Bestimmungen, die über die im engeren Sinne zur Nutzung einer Einrichtung erforderlichen Regelungen hinausgehen, unverzichtbar, dass eine hinreichende, vom parlamentarischen Gesetzgeber geschaffene Ermächtigungsgrundlage vorhanden ist, die dem jeweiligen Satzungsgeber die entsprechende Befugnis eröffnet (OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 6.11.2008 a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.2010 - 1 A 10831/09

    Durchsetzung der Erfüllung der Straßenreinigungspflicht durch einen

    Lediglich im Bereich der gemeindlichen Einrichtungen sieht die Rechtsprechung die allgemeine Ermächtigung zum Erlass von Satzungen als ausreichende Grundlage an, Eingriffe zu regeln, die mit dem Einrichtungszweck notwendigerweise verbunden sind (vgl. hierzu Urteil des 7. Senats des Gerichts - 7 C 10771/08.OVG - in ESRIA m.w.N.).
  • VG Neustadt, 28.02.2013 - 4 L 44/13

    Bauarbeiten an Entwässerungsanlage an ehemaligem Sparkassengebäude in Neustadt zu

    Im Bereich der gemeindlichen Einrichtungen stellt die Befugnis zum Erlass von Satzungen eine ausreichende Grundlage für die Regelung von Eingriffen dar, die mit dem Einrichtungszweck notwendigerweise verbunden sind (OVG Rheinland-Pfalz, LKRZ 2010, 146; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, DVBl 2009, 261 und OVG Niedersachsen, NVwZ-RR 2012, 286 ).
  • VG Neustadt, 23.07.2015 - 4 K 72/15

    Umbau der Entwässerungsanlage im ehemaligen Sparkassengebäude in Neustadt bedarf

    Im Bereich der gemeindlichen Einrichtungen stellt die Befugnis zum Erlass von Satzungen eine ausreichende Grundlage für die Regelung von Eingriffen dar, die mit dem Einrichtungszweck notwendigerweise verbunden sind (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Januar 2010 - 1 A 10831/09 -, LKRZ 2010, 146; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. November 2008 - 7 C 10771/08 -, NVwZ-RR 2009, 394 und OVG Niedersachsen, Urteil vom 10. Januar 2012 - 9 KN 162/10 -, NVwZ-RR 2012, 286 ).
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