Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2012 - 4 L 174/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Art 3 Abs 1 GG, § 25 Abs 3 GrStG, § 25 Abs 4 S 2 GrStG, § 96 Abs 1 Nr 2 GemO ST
Grundsteuerhebesatz nach Eingemeindung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3; GrStG § 25 Abs. 4 S. 2
Bewertung einer ungleichen tatsächlichen Besteuerung in einem Gemeindegebiet als eine aus dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG folgende verfassungswidrige Ungleichbehandlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zum Grundsteuerhebesatz nach Eingemeindung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bewertung einer ungleichen tatsächlichen Besteuerung in einem Gemeindegebiet als eine aus dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG folgende verfassungswidrige Ungleichbehandlung
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 28.08.2012 - 2 A 238/11
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2012 - 4 L 174/12
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2013, 428
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2012 - 4 L 174/12
Eine abweichende Betrachtungsweise folgt auch nicht aus der von dem Kläger angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 22.06.1995 - 2 BvL 37/91 -, zit. nach JURIS). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2012 - 4 L 174/12
Das Vorbringen des Klägers begründet keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; denn mit der Zulassungsschrift wird weder ein die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz noch eine für die Entscheidung erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06 - BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, beide zit. nach JURIS). - BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06
Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2012 - 4 L 174/12
Das Vorbringen des Klägers begründet keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; denn mit der Zulassungsschrift wird weder ein die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz noch eine für die Entscheidung erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06 - BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, beide zit. nach JURIS).
- BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 210.81
Kommunale Neugliederung - Hebesatz - Aufnehmende Gemeinde - Eingegliederte …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2012 - 4 L 174/12
Dies gilt auch hinsichtlich der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 05.04.2006 - BVerwG 10 C 6.05 -, zit. nach JURIS) sowie dem dieser Entscheidung zugrundeliegenden Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (v. 08.12.2004 - 5 B 111/03 -, zit. nach JURIS), die die Frage der Anwendung unterschiedlicher Steuermesszahlen zum Gegenstand haben und für die hier maßgebliche Fragestellung - vor dem Hintergrund der in § 25 Abs. 4 Satz 2 GrStG getroffenen Regelung - nicht entscheidungserheblich sind (vgl. stattdessen zu der mit § 25 Abs. 4 Satz 2 GrStG inhaltsgleichen Regelung des § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG: BVerwG, Beschl. v. 15.09.1981 - BVerwG 8 B 210.81 -, zit. nach JURIS). - OVG Sachsen, 08.12.2004 - 5 B 111/03
Grundsteuerlass
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2012 - 4 L 174/12
Dies gilt auch hinsichtlich der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 05.04.2006 - BVerwG 10 C 6.05 -, zit. nach JURIS) sowie dem dieser Entscheidung zugrundeliegenden Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (v. 08.12.2004 - 5 B 111/03 -, zit. nach JURIS), die die Frage der Anwendung unterschiedlicher Steuermesszahlen zum Gegenstand haben und für die hier maßgebliche Fragestellung - vor dem Hintergrund der in § 25 Abs. 4 Satz 2 GrStG getroffenen Regelung - nicht entscheidungserheblich sind (vgl. stattdessen zu der mit § 25 Abs. 4 Satz 2 GrStG inhaltsgleichen Regelung des § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG: BVerwG, Beschl. v. 15.09.1981 - BVerwG 8 B 210.81 -, zit. nach JURIS). - BVerwG, 05.04.2006 - 10 C 6.05
Grundsteuer; Einheitswert; Steuermessbetrag; Steuermesszahl; Gemeindegruppen; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2012 - 4 L 174/12
Dies gilt auch hinsichtlich der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 05.04.2006 - BVerwG 10 C 6.05 -, zit. nach JURIS) sowie dem dieser Entscheidung zugrundeliegenden Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (v. 08.12.2004 - 5 B 111/03 -, zit. nach JURIS), die die Frage der Anwendung unterschiedlicher Steuermesszahlen zum Gegenstand haben und für die hier maßgebliche Fragestellung - vor dem Hintergrund der in § 25 Abs. 4 Satz 2 GrStG getroffenen Regelung - nicht entscheidungserheblich sind (vgl. stattdessen zu der mit § 25 Abs. 4 Satz 2 GrStG inhaltsgleichen Regelung des § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG: BVerwG, Beschl. v. 15.09.1981 - BVerwG 8 B 210.81 -, zit. nach JURIS).
- VG Magdeburg, 04.07.2013 - 2 A 336/13
Teilanfechtung eines Grundsteuerbescheids wegen Erhöhung des Steuerhebesatzes
Liegt - wie hier - eine solche landesrechtliche Gestattung vor (vgl. hierzu Beschlüsse der Landesregierung vom 6. Februar 2001 [MBl. LSA 2001, 157] und vom 28. Juli 2007 [MBl. LSA 2007, 734] sowie OVG LSA, B. v. 10.12.2012 - 4 L 174/12 -) und vereinbart die Parteien hiernach im Rahmen eines Gebietsänderungsvertrages unterschiedliche Hebsätze, so sind sie daran für die vertraglich bestimmte Zeit gebunden, wenn die Vereinbarung wirksam zustande gekommen ist, eine einschränkende Auslegung des Vertragstextes nicht in Betracht kommt und der eingemeindenden bzw. neu entstehenden Gemeinde auch ein Recht auf Vertragsanpassung entsprechend § 60 VwVfG wegen wesentlicher Veränderung der Umstände, die für diese Regelung maßgebend gewesen sind, nicht zusteht (vgl. VG MD, U. v. 25.04.2013 - 2 A 286/12 MD -, juris). - VG Magdeburg, 05.06.2018 - 2 A 495/17
Grundsteuerhebesätze für 2017 in der Stadt Genthin OT Paplitz und Gladau
Dabei ist ein willkürfreier sachlicher Grund für die Differenzierung zwischen den Hebesätzen erkennbar darin zu sehen, dass eine strikte Gleichschaltung von Selbstverwaltungskörperschaften verhindert werden soll (OVG LSA, Beschluss vom 10. Dezember 2012 - 4 L 174/12 -, juris).