Rechtsprechung
| SG Augsburg, 01.07.2010 - S 15 SO 20/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Russische Rente ist als Einkommen auf deutsche Sozialleistungen unter Gewährung eines Freibetrages für Transferunkosten voll anzurechnen
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