Rechtsprechung
   SG Augsburg, 15.09.2011 - S 8 U 57/11   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Abfindung bei berufskrankheitsbedigter Aufgabe der Arbeit ist auf Übergangsleistungsanspruch für gefährdende Tätigkeit anzurechnen

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