Rechtsprechung
| SG Augsburg, 26.01.2012 - S 10 KR 170/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
Krankenversicherung - hausarztzentrierte Versorgung - Notwendigkeit der Aufhebung des Verwaltungsakts der Krankenkasse über die Bestätigung der Teilnahme des Versicherten nach Beendigung des Vertrags zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse
- BAYERN | RECHT
§ 28 Abs 4 SGB 5, § 53 Abs 3 S 2 SGB 5, § 73b Abs 3 S 4 SGB 5, § 31 SGB 10, § 32 Abs 1 SGB 10, § 48 Abs 1 SGB 10
Krankenversicherung - hausarztzentrierte Versorgung - Notwendigkeit der Aufhebung des Verwaltungsakts der Krankenkasse über die Bestätigung der Teilnahme des Versicherten nach Beendigung des Vertrags zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse | Bei einem Schreiben einer Krankenkasse, mit dem diese einem Versicherten die Teilnahme an einer hausarztzentrierten Versorgung bestätigt, handelt es sich um einen Dauerverwaltungsakt. Dieser ist bei Beendigung des zugrundeliegenden, zwischen Leistungserbringern und der Krankenkasse bestehenden Vertrags über eine hausarztzentrierte Versorgung nach § 48 Abs. 1 SGB X wegen wesentlicher Änderung von tatsächlichen Verhältnissen aufzuheben. Der Versicherte kann ab wirksamkeit der Aufhebung keine Rechte mehr aus der hausarztzentrierten Versorgung ableiten.
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