Rechtsprechung
   SG Berlin, 03.03.2011 - S 164 SF 1784/09 E   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    § 193 Abs 2 SGG, § 202 SGG, § 91 Abs 2 S 2 ZPO, § 2 Abs 2 S 1 RVG, § 14 RVG
    (Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Rechtsanwaltswechsel im Klageverfahren - Erstattungsfähigkeit der Kosten - Ermittlung des Vergleichsbetrags iS von § 202 SGG, § 91 Abs 2 S 2 ZPO - Berücksichtigung der Vorverfahrenskosten bei der im Gerichtsverfahren entstandenen Verfahrensgebühr)




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Wird zitiert von ...  

  • SG Berlin, 18.03.2011 - S 165 SF 1563/09  

    Sozialgerichtliches Verfahren; Rechtsanwaltsvergütung; einstweiliges

    In der Regel wird die Annahme der Höchstgebühr allerdings erfordern, dass mehrere Umstände überdurchschnittlich sind bzw. dass die Höchstgebühr nur bei einer komplexen Zuordnung aller Kostenkriterien des § 14 RVG im konkreten Fall in Betracht kommen dürfte (LSG Sachsen-Anhalt vom 1. August 2006 - L 2 B 89/06 SF -), d.h. auch bei unterdurchschnittlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen kann die Höchstgebühr aufgrund der im übrigen überdurchschnittlichen Umstände des Einzelfalles durchaus in Betracht kommen (und wird von den Kostenkammern des SG Berlin auch vergeben, so zuletzt in - S 165 SF 3706/10 E - vom 9. März 2011, - S 164 SF 1784/09 E - vom 23. Februar 2011, allerdings in, mit dem vorliegenden Fall nicht ansatzweise vergleichbaren Billigkeitsumständen).
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