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   SG Bremen, 17.03.2009 - S 26 AS 218/09 ER   

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  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Widerspruch gegen Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt hat nach neuer Rechtslage keine aufschiebende Wirkung




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Wird zitiert von ... (3)  

  • SG Stuttgart, 06.06.2011 - S 24 AS 2153/11  

    Wegfall des Arbeitslosengeld II - weitere wiederholte Pflichtverletzung -

    zur intertemporalen Geltung der (prozessrechtlichen) Vorschrift des § 39 SGB II nur Sächs. LSG, Beschl. v. 12.01.2010 - L 7 AS 653/09 ER, juris; SG Bremen, Beschl. v. 17.03.2009 - S 26 AS 218/09 ER, info also 2009, 124,.
  • SG Bremen, 23.04.2009 - S 26 AS 686/09  
    Denn soweit sie sich dabei auf die fehlende Teilnahme an der Arbeitsgelegenheit bei dem M. e.V. im Herbst 2008 beruft, bestehen Bedenken sowohl im Hinblick auf die hinreichende Bestimmtheit der Zuweisung (vgl. nur Beschluss der Kammer v. 17.03.2009 - S 26 AS 218/09 ER -) als auch im Hinblick auf die Erteilung einer ordnungsgemäßen Rechtsfolgenbelehrung nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II (dazu Urteil der Kammer vom 22.04.2009 - S 26 AS 196/09 -).
  • SG Bremen, 09.07.2009 - S 26 AS 1248/09  
    Denn die nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) SGB II erfolgte Sanktionierung der Weigerung durch den Hilfebedürf-tigen, eine ihm angebotene Eingliederungsvereinbarung abzuschließen ist sowohl dann un-verhältnismäßig und damit rechtswidrig, wenn die Eingliederungsvereinbarung gemäß § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II durch Verwaltungsakt ersetzt wurde (Beschl. der Kammer vom 17.03.2009 - S 26 AS 218/09 ER - vgl. auch bereits OVG Bremen, Beschl. v. 15.08.2007 - S2 B 292/07 -) als auch dann, wenn der Leistungsträger die ihm offen stehende Möglichkeit des milderen Mittels, einen Verwaltungsakt nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II zu erlassen, ungenutzt lässt und lediglich mit dem intensiveren Eingriff einer Sanktion nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) SGB II auf das Nichtzustandekommen der Eingliederungsvereinbarung reagiert (LSG Hamburg, Beschl. v. 22.09.2008 - L 5 B 483/07 ER AS - vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 14.02.2005 - 1 BvR 199/05 -).
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