Rechtsprechung
   SG Düsseldorf, 16.02.2005 - S 35 SO 28/05 ER   

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Verfassungswidrige Leistungskürzungen bei Lebensgemeinschaften

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sozialhilfeanspruch und Leben in häuslicher Gemeinschaft

  • my-sozialberatung.de

    Eheähnliche Gemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, verfassungswidrige Ungleichbehandlung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft zwischen hetero- und homosexuellen Partnern

Kurzfassungen/Presse (5)

  • 123recht.net (Pressemeldung, 20.2.2005)

    Hartz-IV-Gesetz möglicherweise in mehreren Punkten verfassungswidrig // Gerichte bemängeln Regeln zu Partnereinkommen und Versicherung

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Arbeitslosengeld II auch bei nichtehelichem bemitteltem erwerbstätigem Lebenspartner

  • wkdis.de (Kurzinformation)

    Sozialrechtliche Ungleichbehandlung heterosexueller und homosexueller nicht verheirateter Paare verfassungswidrig

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Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2005, 2256 (Ls.)
  • NJW 2005, 845
  • NZS 2005, 272
  • FamRZ 2005, 660



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Wird zitiert von ... (51)  

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05  

    Effektiver Rechtsschutz in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren

    Diese besonderen Anforderungen an Eilverfahren schließen andererseits nicht aus, dass die Gerichte den Grundsatz der unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache vermeiden, indem sie zum Beispiel Leistungen nur mit einem Abschlag zusprechen (vgl. SG Düsseldorf, NJW 2005, S. 845 ).
  • BVerfG, 28.09.2005 - 1 BvR 1789/05  

    Berücksichtigung des Einkommens des Lebenspartners bei der Berechnung der

    Zur Begründung verwies sie auf einen Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf (NJW 2005, S. 845 f.).
  • LSG Hamburg, 11.04.2005 - L 5 B 58/05  
    Die Regelung, dass die Person, die mit dem Hilfebedürftigen in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, zur Bedarfsgemeinschaft gehört, ist nicht verfassungswidrig (gegen SG Düsseldorf, Beschl. vom 16.2.2005 - S 35 SO 28/05 ER).

    Zum anderen ist der Antragsteller unter Bezugnahme auf die Ausführungen des SG Düsseldorf im Beschluss vom 16.2.2005 - S 35 SO 28/05 ER - (NJW 2005, 845 ff.) der Auffassung, dass § 9 Abs. 2 Satz 1 SGB II wegen Verstoßes gegen Art. 3 Grundgesetz - GG - verfassungswidrig sei.

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