Rechtsprechung
   SG Düsseldorf, 23.03.2011 - S 17 SO 57/10   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Als verwertbares Vermögen zählt auch Vermögen zur Bestattungsvorsorge, solange mit dem Restguthaben eine angemessene Bestattung möglich ist

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