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   SG Detmold, 10.12.2009 - S 19 SB 59/08   

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Wird zitiert von ...  

  • SG Dortmund, 12.02.2010 - S 51 (3) SB 205/08  

    Bezirksregierung Münster darf seit 01.01.2008 über Widersprüche im

    Andere Gerichte gingen hingegen davon aus, dass es sich bei den übertragenen Aufgaben um Selbstverwaltungsaufgaben im Sinne von § 85 Abs. 2 Nr. 4 SGG handelt und hielten die Bezirksregierung Münster deshalb für unzuständig zum Erlass der Widerspruchsbescheide (LSG NRW, Urteil vom 16.12.2009, Az. L 10 SB 39/09; SG Detmold, Urteil vom 18.09.2009, Az. S 19 SB 7/09 und Urteil vom 10.12.2009, Az. S 19 SB 59/08).

    Dabei herrschte Uneinigkeit über die Folgen der Unzuständigkeit: Während teilweise eine isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheids für nötig befunden wurde (LSG NRW, Urteil vom 16.12.2009, Az. L 10 SB 39/09), wurde eine isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheids unter entsprechender Anwendung des § 79 Abs. 2 Satz 2 VwGO teilweise auch für unnötig gehalten (SG Detmold, Urteil vom 10.12.2009, Az. S 19 SB 59/08).

    Durch eine - isolierte - Aufhebung des Widerspruchsbescheids - sofern man sie überhaupt für nötig hält (vgl. SG Detmold, Urteil vom 10.12.2009, Az. S 19 SB 59/08) - würde die Verfahrensposition des Klägers außerdem auch nicht wesentlich verbessert, da § 4a AGSGG NRW jedenfalls für die Zeit ab seiner Verkündung anzuwenden ist.

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