Rechtsprechung
   SG Dortmund, 04.12.2006 - S 33 AS 152/05   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • my-sozialberatung.de

    § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II
    Klassenfahrt, Pauschalierung, Gymnasium, Kursverband

  • RA Kotz

    Schulfahrten von Kindern Langzeitarbeitsloser - Übernahme der Kosten auch in Oberstufe

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz IV: Kostenübernahme für Studienfahrt - Auch ohne Schulpflicht besteht Anspruch auf schulische Bildung und Erziehung

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Behörde muss Kosten für Oberstufenfahrt eines Kindes eines Alg-II-Empfängers auch nach Ende der Schulpflicht übernehmen




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Wird zitiert von ... (5)  

  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 36/07 R  

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - keine Beschränkung

    Insoweit handelt es sich um einen Rechtsbegriff, der jeweils einer Ausfüllung durch die landesrechtlichen Schulgesetze bedarf (zum Begriff der Klassenfahrt unter Berücksichtigung des jeweiligen Landesrechts vgl auch SG Speyer, Urteil vom 8. August 2007 - S 3 AS 643/06; SG Detmold, Urteil vom 9. März 2007 - S 7 AS 103/06 und SG Dortmund, Urteil vom 4. Dezember 2006 - S 33 AS 152/05 = ASR 2007, 125).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2008 - L 7 AS 13/08  

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme der Kosten für Klassenfahrten;

    Unter Berücksichtigung des Wortlauts, der systematischen Stellung der Norm und der Gesetzgebungsgeschichte sind im Rahmen des SGB II die Kosten für Klassenfahrten in voller Höhe zu übernehmen (BSG, a.a.O.; vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.04.2007, L 5 B 473/07 AS ER; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20.09.2005, L 9 AS 38/05 ER, Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 04.12.2006, S 33 AS 152/05).
  • SG Speyer, 08.08.2007 - S 3 AS 643/06  

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Übernahme der Kosten für eine mehrtägige

    Denn gerade das kulturelle Programm prägt in der Regel die pädagogische Zielsetzung und den Zweck von Klassenfahrten, so dass die Ermöglichung der Teilnahme hieran Voraussetzung für die Verwirklichung der mit der Klassenfahrt verbundenen Zielsetzung ist (vgl. SG Dortmund, Urteil vom 4. Dezember 2006 - S 33 AS 152/05 - m. w. Nachw., Juris).
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  • SG Detmold, 09.03.2007 - S 7 AS 103/06  

    Kosten für eine Klassenfahrt sind auch für Oberschüler zu übernehmen

    (so im Ergebnis auch SG Dortmund, AZ.: S 33 AS 152/05, Urteil vom 04.12.2006 m.w.N.).
  • SG Potsdam, 30.04.2007 - S 31 AS 1552/07  

    Kosten einer mehrtägigen Klassenfahrt als abweichend zu erbringende Leistung nach

    Durch diese Regelung soll unterstützungsbedürftigen Kindern finanziell ermöglicht werden, an mehrtägigen Klassenfahrten teilzunehmen, die üblicherweise mit höheren Kosten einhergehen (vgl. SG Dortmund, Urteil vom 04. Dezember 2006 - S 33 AS 152/05).
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