Rechtsprechung
   SG Dortmund, 23.07.2002 - S 26 KA 274/00   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Unangemessen niedrige Honorare für Psychotherapeuten

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (3)  

  • LSG Schleswig-Holstein, 13.10.2006 - L 4 KA 4/05  

    Vertragsärztliche bzw -psychotherapeutische Versorgung - Beschluss des

    Im Übrigen hat sie sich auf das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 23. Juli 2002 (S 26 KA 274/00) bezogen, in dem der Beschluss des Bewertungsausschusses für rechtswidrig gehalten worden sei.

    Mit dem Sozialgericht Dortmund (Urteil vom 23. Juli 2002 - S 26 KA 274/00 -) sei auch die Kammer der Auffassung, dass die in Ziffer 2.3 ff. des Beschlusses des Bewertungsausschusses vom 16. Februar 2000 vorgegebene Errechnung eines regionalen Mindestpunktwertes für antrags- und genehmigungspflichtige Leistungen des Abschnittes G IV EBM für ausschließlich psychotherapeutisch tätige Vertragsärzte und -therapeuten unter Heranziehung des Ist-Umsatzes dieser Leistungserbringer des Jahres 1998 gegen § 85 Abs. 4a Satz 1 Halbsatz 2 in Verbindung mit § 85 Abs. 4 Satz 4 SGB V verstoße.

    Nachdem das BSG mit Urteilen vom 28. Januar 2004 - B 6 KA 52/03 R - (BSGE 92, 87; betreffend das auf die Berufung gegen das Urteil des SG Dortmund vom 23. Juli 2002 - S 26 KA 274/00 - ergangene Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 9. April 2003 - L 11 KA 133/02) sowie B 6 KA 53/03 - den Beschluss des Bewertungsausschusses vom 16. Februar 2000 für rechtwidrig gehalten und im Wesentlichen die Rechtsauffassung des SG Dortmund bestätigt hat, hat der Bewertungsausschuss mit Beschluss vom 29. Oktober 2004 (DÄ 2004, Heft 46, C 2529) den Beschluss vom 16. Februar 2000 zur angemessenen Höhe der Vergütung ausschließlich psychotherapeutisch tätiger Vertragsärzte und -therapeuten aufgehoben (Ziffer 1) und durch die nachfolgenden Regelungen (Ziffern 2.1 bis 2.7) ersetzt.

  • SG Düsseldorf, 05.11.2003 - S 2 KA 142/02  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Selbst bei gedanklicher Anwendung eines Punktwertes von 10 Pf. zur Bestimmung des Ist-Umsatzes - so die Auffassung des SG Dortmund (in seinem Urteil vom 23.07.2002 - S 26 KA 274/00 - = MedR 2003, 56 ff.) - ergäbe sich lediglich ein Umsatz, der weiterhin den Durchschnitt abbilde, mithin nicht dem Umstand Rechnung trage, dass ein Teil dieser Leistungserbringer eben nicht vollzeitig vertragsärztlich tätig sei.
  • SG Düsseldorf, 05.11.2003 - S 2 KA 142/03  

    Vertragsarztrecht

    Selbst bei gedanklicher Anwendung eines Punktwertes von 10 Pf. zur Bestimmung des Ist-Umsatzes - so die Auffassung des SG Dortmund (in seinem Urteil vom 23.07.2002 - S 26 KA 274/00 - = MedR 2003, 56 ff.) - ergäbe sich lediglich ein Umsatz, der weiterhin den Durchschnitt abbilde, mithin nicht dem Umstand Rechnung trage, dass ein Teil dieser Leistungserbringer eben nicht vollzeitig vertragsärztlich tätig sei.
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