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   SG Dresden, 21.10.2003 - S 14 RA 882/02   

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Wird zitiert von ... (2)  

  • SG Dresden, 12.09.2005 - S 14 RA 497/03  

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz,

    Bis zu den beiden Entscheidungen vom heutigen Tag (ebenso S 14 RA 1137/02) hat es die Kammer mangels Entscheidungserheblichkeit offen gelassen, ob es der o.g. Aus-legung des BSG folgt, vgl. zB Urteil vom 22. September 2003 - S 14 RA 775/03 - und 21. Oktober 2003 - S 14 RA 882/02 - jeweils JURIS.
  • LSG Sachsen, 13.04.2005 - L 6 RA 39/04  
    Die Beklagte wird unter Aufhebung des Urteils des Sozialgerichts Dresden vom 21. Oktober 2003, Az.: S 14 RA 882/02, und des Bescheides vom 13. Januar 2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22. Juni 2000 verpflichtet, die Zei-ten der Tätigkeit der Klägerin vom 1. März 1975 bis zum 30. Juni 1990 als Zeiten der Zugehörigkeit zu dem Versorgungssystem nach Anlage 1 Nr. 2 zum AAÜG sowie die dabei erzielten Arbeitsentgelte festzustellen.
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