Rechtsprechung
| SG Frankfurt/Oder, 07.11.2009 - S 7 SO 75/09 ER |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 202 SGG, § 75 Abs 5 SGG, § 86b Abs 2 SGG, § 323 ZPO, § 927 ZPO
Antrag auf Abänderung einer einstweiligen Anordnung - einstweilige Anordnung - Abänderungsantrag - Erledigung des Hauptsacheverfahrens - Geltungsdauer einer einstweiligen Anordnung - gleichzeitige Zuständigkeit mehrerer Sozialleistungsträger
Wird zitiert von ...
- SG Frankfurt/Oder, 07.11.2009 - S 7 SO 71/09
Zwangsvollstreckung - Vollstreckungsvoraussetzungen - Vollstreckungstitel - …
Über den Antrag hat das Gericht mit Beschluss vom 07.11.2009, Az. S 7 SO 75/09 ER, entschieden.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten der Verfahren S 7 SO 4/09 ER, S 7 SO 71/09 und S 7 SO 75/09 ER sowie die Verwaltungsakten des Vollstreckungsschuldners Bezug genommen.
Ob die Vollstreckungsgläubigerin gegen die Vollstreckungsschuldnerin für den Zeitraum ab 01.08.2009 einen vollstreckungsfähigen Titel erlangen kann (vgl. dazu die Ausführungen im Beschluss vom 07.11.2009, Az. S 7 SO 75/09 ER, unter 3.), ist nicht Gegenstand des vorliegenden Zwangsvollstreckungsverfahrens.
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