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   SG Gießen, 05.05.2015 - S 22 AS 629/13   

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SG Gießen, 05.05.2015 - S 22 AS 629/13 (https://dejure.org/2015,15300)
SG Gießen, Entscheidung vom 05.05.2015 - S 22 AS 629/13 (https://dejure.org/2015,15300)
SG Gießen, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - S 22 AS 629/13 (https://dejure.org/2015,15300)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X
    § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X zieht eine zeitliche Grenze von einem Jahr. Die Behörde muss die Rücknahme innerhalb eines Jahres nach Kenntnis der Tatsachen verfügen, die zur Rücknahme berechtigen. Dies ist spätestens dann der Fall, wenn die Bewilligung erstmals aufgehoben ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Rückforderungen aufgrund einer Überzahlung an eine Bedarfsgemeinschaft gewährter Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ehepaar darf zu viel gezahlte Grundsicherungsleistungen behalten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Ehepaar darf zu viel gezahlte Grundsicherungsleistungen behalten

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Ehepaar darf zu viel gezahlte Hartz-IV-Bezüge behalten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rücknahme eines Bewilligungsbescheides

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Behörde muss zu viel gezahlte Grundsicherungsleistungen binnen eines Jahres zurückfordern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Behörde muss zu viel gezahlte Grundsicherungsleistungen binnen eines Jahres zurückfordern - Ehepaar darf zu viel gezahlte Grundsicherungsleistungen behalten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R

    Umdeutung eines Aufhebungsbescheids - Ermessensreduzierung auf Null

    Auszug aus SG Gießen, 05.05.2015 - S 22 AS 629/13
    Ebenso ist ein Nachschieben von Gründen unter Beibehaltung des ursprünglichen Bescheides zumindest bis zum Abschluss des Klageverfahrens anerkannt (BSG, Urteil vom 11.04.2002, B 3 P 8/01 R).
  • BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung eines Rentenbescheides - Erhöhte Rente

    Auszug aus SG Gießen, 05.05.2015 - S 22 AS 629/13
    Durch einen später aufgehobenen ersten Aufhebungsbescheid wird die Jahresfrist weder gewahrt noch unterbrochen (BSGE 65, 221, 223; BSG 11.09.1991, 5 RJ 25/90; anderer Ansicht noch BSGE 62, 103, 108; BSGE 63, 37, 43).
  • BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87

    Verwaltungsakt - Rücknahme

    Auszug aus SG Gießen, 05.05.2015 - S 22 AS 629/13
    Durch einen später aufgehobenen ersten Aufhebungsbescheid wird die Jahresfrist weder gewahrt noch unterbrochen (BSGE 65, 221, 223; BSG 11.09.1991, 5 RJ 25/90; anderer Ansicht noch BSGE 62, 103, 108; BSGE 63, 37, 43).
  • BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 115/87

    Anwendung des § 48 SGB X , Fristbeginn

    Auszug aus SG Gießen, 05.05.2015 - S 22 AS 629/13
    Durch einen später aufgehobenen ersten Aufhebungsbescheid wird die Jahresfrist weder gewahrt noch unterbrochen (BSGE 65, 221, 223; BSG 11.09.1991, 5 RJ 25/90; anderer Ansicht noch BSGE 62, 103, 108; BSGE 63, 37, 43).
  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 64/05 R

    Versäumung der Jahresfrist für die Aufhebung bzw Rücknahme der

    Auszug aus SG Gießen, 05.05.2015 - S 22 AS 629/13
    Soweit ersichtlich hat das BSG (Urteil vom 06.04.2006, B 7a AL 64/05 R) hinsichtlich der Versäumung der Jahresfrist für die Aufhebung der Arbeitslosenhilfe folgenden Standpunkt entwickelt: Die Jahresfrist des § 45 Abs. 4 Satz 2 bzw. § 48 Abs. 4 Satz 2 SGB X beginnt in jedem Fall schon dann, wenn die Behörde der Ansicht ist, dass die ihr vorliegenden Tatsachen für eine Rücknahme oder Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung genügen.
  • BSG, 11.09.1991 - 5 RJ 25/90

    Rückforderung überzahlter Waisenrente - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Auszug aus SG Gießen, 05.05.2015 - S 22 AS 629/13
    Durch einen später aufgehobenen ersten Aufhebungsbescheid wird die Jahresfrist weder gewahrt noch unterbrochen (BSGE 65, 221, 223; BSG 11.09.1991, 5 RJ 25/90; anderer Ansicht noch BSGE 62, 103, 108; BSGE 63, 37, 43).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - L 14 AL 4/20

    Vollstreckung - Auftrag zwischen Leistungsträgern - Beschluss zur

    Keine Rückzahlungspflicht bei zu später Rückforderung SG Gießen Az: S 22 AS 629/13." Sie bezögen sich "auf die Mahnungen bzw. Aufhebung der Leistungen vom Jobcenter [...] (teilweise Aufhebungen)", die sie dem Sozialgericht "im letzten Schreiben (vom September 2019 oder früher)" geschickt hätten.
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