Rechtsprechung
| SG Hamburg, 18.08.2009 - S 54 SO 33/06 |
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Kosten, deren Übernahme in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart wird, müssen vom Urkundsbeamten auch festgesetzt werden
| SG Hamburg, 18.08.2009 - S 54 SO 33/06 |
Kosten, deren Übernahme in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart wird, müssen vom Urkundsbeamten auch festgesetzt werden