Rechtsprechung
   SG Hildesheim, 28.07.2010 - S 42 AY 135/10 ER   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de

    (Asylbewerberleistung - keine Kürzung der Leistungen nach § 1a AsylbLG bei missbräuchlichem oder verschwenderischem Umgang mit Strom - einstweiliger Rechtsschutz - Höhe des Anteils für Haushaltsenergie - Rückgriff auf Erlasse der Bundesländer - Aushändigung von Wertgutscheinen zur Gewährlei

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Asylbewerberleistung - keine Kürzung der Leistungen nach § 1a AsylbLG bei missbräuchlichem oder verschwenderischem Umgang mit Strom - einstweiliger Rechtsschutz - Höhe des Anteils für Haushaltsenergie - Rückgriff auf Erlasse der Bundesländer - Aushändigung von Wertgutscheinen zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums




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Wird zitiert von ...  

  • SG Hildesheim, 01.02.2012 - S 42 AY 177/10  

    Voraussetzungen der Leistungsgewährung nach § 2 Abs. 1 AsylbLG an geduldete

    Im Gegenzug wird diesen Grundleistungsberechtigten, soweit zur Bedarfsdeckung im Übrigen (z.B. für Ernährung wegen fehlender Gemeinschaftsverpflegung) Ersatzleistungen gewährt werden, von den nach § 3 Abs. 2 Satz 2 AsylbLG in gesetzlicher Höhe zu bewilligenden Gutscheinleistungen ein (in den Bundesländern unterschiedlich bemessener) Anteil für die kostenlose Bereitstellung der Haushaltsenergie abgezogen (dazu nachstehend d), da es sich insoweit um eine rechtlich zulässige Mischform der Leistungsgewährung handelt (vgl. Hohm, a.a.O., § 3 Rn. 89 m.w.N.; beispielhaft für die Gemeinschaftsunterkunft: Beschluss der Kammer vom 28. Juli 2010 - S 42 AY 135/10 ER -, zit. nach juris Rn. 23).

    Die Frage der generellen Zulässigkeit von Absetzungen bzw. Einbehalten bei Mischformen der Leistungsgewährung ist bisher - auch in der Rechtsprechung der erkennenden Kammer (vgl. Beschluss vom 28. Juli 2010, a.a.O, juris Rn. 21) - weit überwiegend bejaht worden (vgl. auch Frerichs, a.a.O., § 3 AsylbLG Rn. 114 m.w.N.; Hohm, a.a.O., § 3 Rn. 89 m.w.N.; Goldmann/Schwabe, Praxishandbuch zum Asylbewerberleistungsgesetz, S. 113 ff. mit zahlreichen Beispielen).

    Die Kammer hat deshalb bereits in ihrem e.g. Beschluss vom 28. Juli 2010 (a.a.O.) entschieden, dass mangels anderweitiger Erkenntnisse hinsichtlich der Höhe des Anteils für Haushaltsenergie, der in die Bemessung des Wertes nach § 3 Abs. 2 Satz 2 AsylbLG eingeflossen ist, in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (noch) auf die in den Erlassen der Bundesländer zur Durchführung des AsylbLG enthaltene Aufschlüsselung der Bedarfspositionen zurückgegriffen werden kann, an der sich die Leistungsträger in stetiger Verwaltungspraxis bei Mischformen der Leistungsgewährung orientieren (Leitsatz 2, juris Rn. 21).

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