Rechtsprechung
   SG Köln, 09.01.2009 - S 6 R 64/08   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bank nach Tod des Kontoinhabers nicht zur Auskunft über sämtliche Kontobewegungen verpflichtet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB VI § 118 Abs. 3 S. 3; SGB VI § 118 Abs. 4 S. 1
    Rückforderung von nach dem Tod des Berechtigten auf ein Konto bei einem Geldinstitut erbrachter Geldleistungen, anderweitige Verfügung

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