Rechtsprechung
| SG München, 18.05.2006 - S 47 KR 444/06 ER |
Volltextveröffentlichungen
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
Kurzfassungen/Presse
- krankenkassen-direkt.de (Ausführliche Zusammenfassung)
Kein Anspruch eines Arzneimittelherstellers auf Streichung seiner Präparate von der "Me-too-Liste"
Verfahrensgang
- SG München, 18.05.2006 - S 47 KR 444/06 ER
- LSG Bayern, 19.11.2007 - L 12 B 475/06
Wird zitiert von ... (7)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2006 - L 10 B 21/06
Vertragsarztangelegenheiten
Zutreffend weist das Sozialgericht München im Beschluss vom 18.05.2006 (S 47 KR 444/06 ER) darauf hin, dass in diesem Fall jede Darstellung der Antragsgegnerin bzw. der Krankenkassen mit Hinweisen auf wissenschaftliche Erkenntnisse zu Arzneimitteln gesetzwidrig wäre und auch die Beschränkung des IQWiG auf Fragen grundsätzlicher Bedeutung und das beschränkte Antragsrecht für ein Tätigwerden des Instituts gegen eine "Sperrwirkung" des § 35 b SGB V spreche. - LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2007 - L 10 B 11/07
Vertragsarztangelegenheiten
Zutreffend weist das Sozialgericht München im Beschluss vom 18.05.2006 (S 47 KR 444/06 ER) darauf hin, dass in diesem Fall jede Darstellung der Antragsgegnerin bzw. der Krankenkassen mit Hinweisen auf wissenschaftliche Erkenntnisse zu Arzneimitteln gesetzwidrig wäre und auch die Beschränkung des IQWiG auf Fragen grundsätzlicher Bedeutung und das beschränkte Antragsrecht für ein Tätigwerden des Instituts gegen eine "Sperrwirkung" des § 35 b SGB V spreche. - LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2006 - L 10 B 14/06
Vertragsarztangelegenheiten
Zutreffend weist das Sozialgericht München im Beschluss vom 18.05.2006 (S 47 KR 444/06 ER) darauf hin, dass in diesem Fall jede Darstellung der Antragsgegnerin bzw. der Krankenkassen mit Hinweisen auf wissenschaftliche Erkenntnisse zu Arzneimitteln gesetzwidrig wäre und auch die Beschränkung des IQWiG auf Fragen grundsätzlicher Bedeutung und das beschränkte Antragsrecht für ein Tätigwerden des Instituts gegen eine "Sperrwirkung" des § 35b SGB V spreche.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 10 B 35/06
Vertragsarztangelegenheiten
Zutreffend weist das Sozialgericht München im Beschluss vom 18.05.2006 (S 47 KR 444/06 ER) darauf hin, dass in diesem Fall jede Darstellung der Antragsgegnerin bzw. der Krankenkassen mit Hinweisen auf wissenschaftliche Erkenntnisse zu Arzneimitteln gesetzwidrig wäre und auch die Beschränkung des IQWiG auf Fragen grundsätzlicher Bedeutung und das beschränkte Antragsrecht für ein Tätigwerden des Instituts gegen eine "Sperrwirkung" des § 35 b SGB V spreche. - LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2006 - L 11 B 30/06
Vertragsarztangelegenheiten
Zutreffend weist das Sozialgericht München im Beschluss vom 18.05.2006 (S 47 KR 444/06 ER) darauf hin, dass in diesem Fall jede Darstellung der Ag. bzw. der Krankenkassen mit Hinweisen auf wissenschaftliche Erkenntnisse zu Arzneimitteln gesetzwidrig wäre und auch die Beschränkung des IQWiG auf Fragen grundsätzlicher Bedeutung und das beschränkte Antragsrecht für ein Tätigwerden des Instituts gegen eine "Sperrwirkung" des § 35b SGB V sprechen. - LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2006 - L 11 B 31/06
Vertragsarztangelegenheiten
Zutreffend weist das Sozialgericht München im Beschluss vom 18.05.2006 (S 47 KR 444/06 ER) darauf hin, dass in diesem Fall jede Darstellung der Ag. bzw. der Krankenkassen mit Hinweisen auf wissenschaftliche Erkenntnisse zu Arzneimitteln gesetzwidrig wäre und auch die Beschränkung des IQWiG auf Fragen grundsätzlicher Bedeutung und das beschränkte Antragsrecht für ein Tätigwerden des Instituts gegen eine "Sperrwirkung" des § 35b SGB V sprechen. - SG Wiesbaden, 14.08.2006 - S 17 KR 182/06
Arzneimittelvereinbarung - Wirtschaftlichkeitsziel - sog Me-Too-Präparate - …
Insoweit muss sich die Antragsgegnerin an den intendierten Auswirkungen der Listenpublikation festhalten lassen (so auch SG München, Beschluss vom 18. Mai 2006, Az.: S 47 KR 444/06 ER).
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