Rechtsprechung
| SG Marburg, 10.02.2010 - S 12 KA 824/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 24 Ärzte-ZV
Vertragsärztliche Versorgung - Gründung einer Zweigpraxis - Orthopäde mit Zusatzbezeichnung Chirotherapie - Entfernung von 10 km zum Hauptpraxissitz - keine Versorgungsverbesserung - behindertengerechte Ausgestaltung der Zweigpraxisräume hat keinen Einfluss auf Versorgungsverbesserung - Abstellen des Gesetzgebers ausschließlich auf Versorgungsgesichtspunkte und nicht primär auf verbesserte Marktchancen
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Gründung einer Zweigpraxis in der vertragsärztlichen Versorgung bei einer Entfernung von 10km zum Hauptpraxissitz, Vorliegen einer Versorgungsverbesserung
Wird zitiert von ... (3)
- SG Marburg, 17.03.2010 - S 12 KA 282/09
Vertragsärztliche Versorgung - Nichtvorliegen einer qualifizierten …
Mit dem Tatbestandsmerkmal der Versorgungsverbesserung ("dies die Versorgung der Versicherten an den weiteren Orten verbessert") stellt der Gesetzgeber ausschließlich auf Versorgungsgesichtspunkte ab, also ausschließlich auf quantitative und/oder qualitative Aspekte der Versorgung der Versicherten und damit nicht primär auf verbesserte "Marktchancen" des einzelnen Vertragsarztes, sondern allenfalls sekundär für den Fall, dass eine Versorgungslücke vorliegen sollte bzw. nach der Terminologie des Bundessozialgerichts eine "qualifizierte Versorgungsverbesserung" (vgl. bereits SG Marburg, Urt. v. 10.02.2009 - S 12 KA 824/09 -www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris). - SG Marburg, 17.03.2010 - S 12 KA 281/09
Vertragsärztliche Versorgung - Nichtvorliegen einer qualifizierten …
Mit dem Tatbestandsmerkmal der Versorgungsverbesserung ("dies die Versorgung der Versicherten an den weiteren Orten verbessert") stellt der Gesetzgeber ausschließlich auf Versorgungsgesichtspunkte ab, also ausschließlich auf quantitative und/oder qualitative Aspekte der Versorgung der Versicherten und damit nicht primär auf verbesserte "Marktchancen" des einzelnen Vertragsarztes, sondern allenfalls sekundär für den Fall, dass eine Versorgungslücke vorliegen sollte bzw. nach der Terminologie des Bundessozialgerichts eine "qualifizierte Versorgungsverbesserung" (vgl. bereits SG Marburg, Urt. v. 10.02.2009 - S 12 KA 824/09 -www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris). - SG Marburg, 20.10.2010 - S 12 KA 283/09
Vertragsarzt - Genehmigung einer Zweigpraxis - Versorgungsverbesserung iS des § …
Mit dem Tatbestandsmerkmal der Versorgungsverbesserung ("dies die Versorgung der Versicherten an den weiteren Orten verbessert") stellt der Gesetzgeber ausschließlich auf Versorgungsgesichtspunkte ab, also ausschließlich auf quantitative und/oder qualitative Aspekte der Versorgung der Versicherten und damit nicht primär auf verbesserte "Marktchancen" des einzelnen Vertragsarztes, sondern allenfalls sekundär für den Fall, dass eine Versorgungslücke bzw. nach der Terminologie des Bundessozialgerichts eine "qualifizierte Versorgungsverbesserung" vorliegen sollte (vgl. bereits SG Marburg, Urt. v. 10.02.2009 - S 12 KA 824/09 -www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris).
