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   SG Marburg, 10.11.2010 - S 12 KA 559/09   

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Wird zitiert von ...  

  • SG Marburg, 05.10.2011 - S 12 KA 288/10  

    Kassenärztliche Vereinigung - sachlich-rechnerische Honorarberichtigung -

    Ausgehend von diesen Grundsätzen (vgl. bereits SG Marburg, Urt. v. 10.11.2010 - S 12 KA 559/09 -) folgt aber für die Berechnung der Honoraranforderung in den aktuellen Job-Sharing-Quartalen, dass die vormalige Aufteilung der Leistungserbringung bzw. EHV-Quote auch weiterhin maßgebend ist und keine neue Quotelung vorgenommen werden kann, da nach dem genannten Regelwerk der kein Job-Sharing-Verhältnis eingehende Partner einer Gemeinschaftspraxis im Grundsatz von dem Job-Sharing-Verhältnis unberührt bleiben soll.

    In jenem dem Urteil v. 10.11.2010 - S 12 KA 559/09 - zugrundeliegenden Verfahren ist die Beklagte auch davon ausgegangen, dass auf den Job-Sharing-Partner lediglich ein Leistungsanteil von 50% entfalle.

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