Rechtsprechung
   SG Oldenburg, 18.07.2005 - S 47 AS 397/05 ER   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB I § 48 Abs. 1 S. 1; SGB II § 39 Nr. 2
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, aufschiebende Wirkung des Widerspruch gegen eine Abzweigung

Verfahrensgang




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...  

  • SG Düsseldorf, 01.09.2006 - S 28 AS 209/06  

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die Abzweigung regelt bezogen auf die zugesprochenen Leistungen lediglich -wenn auch zwangsweiseeine Auszahlungsmodalität: für einen Teil der Leistung wird ein anderer Zahlungsempfänger gesondert bestimmt (ähnlich SG Oldenburg Beschluss vom 18.07.2005 -S 47 AS 397/05 ER-).

    Mit dem Übergang eines Anspruches nach § 39 Nr. 2 SGB II dürften Ansprüche wie solche nach § 33 SGB II gemeint sein, nicht dagegen die Abzweigung nach § 48 SGB I, mit der eine verwaltungstechnisch erleichterte Realisierung von Unterhaltsansprüchen gesichert werden soll (zum Ganzen: Eicher/Spellbrink, aaO, § 39 Rdn. 17; ähnlich SG Oldenburg Beschluss vom 18.07.2005, aaO).

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht