Rechtsprechung
| StGH Baden-Württemberg, 14.06.2007 - GR 1/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Sitzverteilung nach der Wahl zum Landtag 2006 nach dem d' Hondtschen Höchstzahlverfahren verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden - Einteilung der Wahlkreise, Verteilung der Zweitmandate und Berechnung der Überhangmandate verfassungsgemäß
- VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Wahlkreiseinteilung; Größe der Wahlkreise; Toleranzgrenze; Berechnungsverfahren
- wahlrecht.de
Landeswahlgesetz Baden-Württemberg
- baden-wuerttemberg.de
Wahlprüfungsbeschwerde
Kurzfassungen/Presse (3)
- Landesrecht Baden-Württemberg (Leitsatz)
Art 26 Abs 4 Verf BW, Art 27 Abs 3 S 1 Verf BW, Art 28 Abs 1 S 2 Verf BW, § 1 Abs 1 WahlG BW, § 2 Abs 1 S 1 WahlG BW
Sitzverteilung nach der Wahl zum Landtag 2006 nach dem d' Hondtschen Höchstzahlverfahren verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden - Einteilung der Wahlkreise, Verteilung der Zweitmandate und Berechnung der Überhangmandate verfassungsgemäß - wkdis.de (Pressemitteilung)
Entscheidung im Wahlprüfungsverfahren
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Baden-württembergische Landtagswahl 2006 war verfassungsgemäß
Zeitschriftenfundstellen
- VBlBW 2007, 371
- DVBl 2007, 1049 (Ls.)
- DÖV 2007, 744
Wird zitiert von ... (3)
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR 11/11 Auf die Wahlprüfungsbeschwerde hin hat der Staatsgerichtshof die angefochtene Landtagswahl nicht in jeder Hinsicht, sondern nur hinsichtlich derjenigen Einwendungen zu überprüfen, die die Beschwerdeführer bereits mit ihrem Einspruch beim Landtag zulässigerweise vorgebracht haben und die sie mit der Wahlprüfungsbeschwerde wiederholen (StGH, Urt. v. 14.06.2007 - GR 1/06 - ESVGH 58, 1, 2 m.w.N.).
Anders als der Landtag (§ 1 Abs. 3 LWPrG) ist der Staatsgerichtshof im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde nicht an der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Wahlgesetzes als Vorfrage gehindert (StGH, Urt. v. 14.06.2007 - GR 1/06 - a.a.O. m.w.N.).
Dagegen bedeutet Wahlrechtsgleichheit bei der Verhältniswahl, dass jeder Wähler mit seiner Stimme den gleichen Einfluss auf die parteipolitische Zusammensetzung des Parlaments (Erfolgswertgleichheit) haben kann (vgl. StGH, Urt. v. 14.06.2007 - GR 1/06 -, a.a.O. S. 3 f.;… BVerfG, Urt. v. 10.04.1997 - 2 BvF 1/95 -, a.a.O. m.w.N.).
Wegen der das geltende Wahlsystem mitbestimmenden Persönlichkeitswahl (Mehrheitswahl) ist der Gesetzgeber gehalten, bei der Bestimmung der Größe der Wahlkreise übermäßige Unterschiede in der Größe der Wahlkreise zu vermeiden, die nicht aus wahlsystembezogenen Anknüpfungen legitimiert sind (…vgl. StGH, Urt. v. 23.02.1990 - GR 2/88 -, ESVGH 40, 161, 164 ff.; Urt. v. 14.06.2007 - GR 1/06 -, a.a.O. S. 7 f.).
Aus Sicht des Wahlvolkes führt die Direktwahl eines Wahlkreisbewerbers anstelle einer bloßen Listenwahl zu einer stärkeren Identifikation mit diesem Abgeordneten und damit zu einem gesteigerten Interesse an der Arbeit des gesamten Parlaments (StGH, Urt. v. 14.06.2007 - GR 1/06 -, a.a.O. S. 6).
Es liefe deshalb den Prinzipien der demokratischen Repräsentation zuwider, wenn Wahlkreise unter Berufung auf die Angleichung ihrer Größe ständig einer Änderung unterzogen würden (…StGH, Urt. v. 12.12.1990 - GR 1/90 -, VBlBW 1991, 133, 141; Urt. v. 14.06.2007 - GR 1/06 -, a.a.O. S. 8;… BVerfG, Urt. v. 10.04.1997 - 2 BvF 1/95 -, a.a.O. S. 364;… Beschl. v. 18.07.2001 - 2 BvR 1252/99 u.a. -, a.a.O.).
e) Bei der Einteilung der Wahlkreise kommt dem Gesetzgeber ein relativ weiter Gestaltungs- und Beurteilungsspielraum zu, innerhalb dessen er entscheiden muss, ob und inwieweit Abweichungen von einzelnen Wahlrechtsgrundsätzen im Interesse der Einheitlichkeit des ganzen Wahlsystems und zur Sicherung der damit verfolgten staatspolitischen Ziele gerechtfertigt sind (…BVerfG, Urt. v. 10.04.1997 - 2 BvF 1/95 -, a.a.O. S. 364;… Urt. v. 03.03.2009 - 2 BvC 3/07 u. 4/07 -, BVerfGE 123, 39, 71;… Beschl. v. 31.01.2012 - 2 BvC 3/11 -, a.a.O. S. 495 Rn. 62; StGH, Urt. v. 14.06.2007 - GR 1/06 -, a.a.O. S. 8).
Die absolute Grenze der aus anderen, rechtfertigenden Gründen im Hinblick auf den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit noch hinzunehmenden Abweichung der Wahlkreisgröße vom Durchschnittswert liegt bei plus/minus 25 v. H. (StGH, Urt. v. 14.06.2007 - GR 1/06 -, a.a.O. S. 9 f.), wobei es dem Gesetzgeber freisteht, die Größenabweichungen der Wahlkreise in einem engeren Rahmen zu halten (…StGH, Urt. v. 23.02.1990 - GR 2/88 -, a.a.O. S. 169).
Der Staatsgerichtshof verlangt nicht, dass der Landesgesetzgeber die Grenze, bei deren Überschreiten er grundsätzlich eine Neuabgrenzung der Wahlkreise als geboten ansieht, normativ festschreibt, wie dies etwa der Bundesgesetzgeber in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BWG getan hat (Urt. v. 14.06.2007 - GR 1/06 -, a.a.O. S. 9).
Hieraus folgt, dass es grundsätzlich nicht Aufgabe des Staatsgerichtshofs ist, die inhaltliche Schlüssigkeit der Entscheidung des Gesetzgebers bei der Festlegung jedes einzelnen Wahlkreises zu überprüfen (StGH, Urt. v. 14.06.2007 - GR 1/06 -, a.a.O. S. 9 m.w.N.).
Soweit keine Anhaltspunkte für sachfremde Erwägungen des Gesetzgebers bestehen, verbleibt es freilich dabei, dass der Gerichtshof nicht im Einzelnen nachzuprüfen hat, ob der konkrete, von der Durchschnittsgröße abweichende Zuschnitt eines einzelnen Wahlkreises im Hinblick auf die in der Rechtsprechung hierfür anerkannten Aspekte, wie etwa das Erfordernis eines abgeschlossenen und abgerundeten Wahlgebietes, die Übereinstimmung mit historisch verwurzelten Verwaltungsgrenzen oder die Kontinuität der räumlichen Gestalt des Wahlkreises, gerechtfertigt ist (StGH, Urt. v. 14.06.2007 - GR 1/06 -, a.a.O. S. 9).
- VerfG Schleswig-Holstein, 30.08.2010 - LVerfG 1/10
Parlament muss verfassungswidriges Landeswahlrecht zügig ändern
"Zwingend" sind auch Differenzierungen, die von Verfassungs wegen zwangsläufig oder notwendig sind, weil eine Kollision mit Grundrechten oder anderen Wahlrechtsgrundsätzen vorliegt oder solche, die sonst durch die Verfassung legitimiert und von so einem Gewicht sind, dass sie der Wahlgleichheit die Waage halten können (ebenso: StGH BW, Urteil vom 14. Juni 2007 - 1/06 -, DÖV 2007, 744 ff. = VBlBW 2007, 371 ff., Juris Rn. 45 m.w.N.). - VerfG Schleswig-Holstein, 30.08.2010 - LVerfG 3/09 "Zwingend" sind auch Differenzierungen, die von Verfassungs wegen zwangsläufig oder notwendig sind, weil eine Kollision mit Grundrechten oder anderen Wahlrechtsgrundsätzen vorliegt oder solche, die sonst durch die Verfassung legitimiert und von so einem Gewicht sind, dass sie der Wahlgleichheit die Waage halten können (ebenso: StGH BW, Urteil vom 14. Juni 2007 - 1/06 -, DÖV 2007, 744 ff. = VBlBW 2007, 371 ff., Juris Rn. 45 m.w.N.).
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