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   StGH Hessen, 02.04.1979 - P.St. 870   

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https://dejure.org/1979,1834
StGH Hessen, 02.04.1979 - P.St. 870 (https://dejure.org/1979,1834)
StGH Hessen, Entscheidung vom 02.04.1979 - P.St. 870 (https://dejure.org/1979,1834)
StGH Hessen, Entscheidung vom 02. April 1979 - P.St. 870 (https://dejure.org/1979,1834)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Grundrechtsklage gegen Rechtsverordnung; Qualifikation bei bundesgesetzlicher Ermächtigung; Zuständigkeitsregelung; gesetzlicher Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 29, 207
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

    Auszug aus StGH Hessen, 02.04.1979 - P.St. 870
    Das gilt auch für die Konzentrierung der örtlichen Zuständigkeit für bestimmte Sachbereiche bei einem von mehreren gleichgeordneten Gerichten (vgl dazu BVerfGE 27, 18 (34f) unter Hinweis auf BVerfGE 2, 307 (319f und 326); BVerfGE 24, 155 (167)).

    Der Staatsgerichtshof hat in einem Grundrechtsklageverfahren, das eine Rechtsverordnung oder eine einzelne Vorschrift derselben zum Gegenstand hat, auch die Frage ihrer Gesetzmäßigkeit jedenfalls dann wie in einem Normenkontrollverfahren nach Art. 131 Abs. 1 Verf HE in Verbindung mit § 41 StGHG zu prüfen, wenn die verfassungsrechtlich garantierte Handlungsfreiheit oder - wie hier - das Recht auf den gesetzlichen Richter berührt sein kann (ebenso BVerfGE 2, 307 (312f); Bayer VerfGH, E vom 29. September 1977 - Vf 11 - VII - 76 - , Abdruck S 19 unter Hinweis auf Bayer VerfGH in BayVBl 1977, 81; im Ergebnis ebenso: Zinn-Stein, Verfassung des Landes Hessen, Kommentar, 1963ff Art. 131 - 133, Erl B IV 17, S 33).

  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56

    Friedensrichter Baden-Württemberg

    Auszug aus StGH Hessen, 02.04.1979 - P.St. 870
    Denn wenn eine Vorschrift die Zuständigkeit von Gerichten in verfassungswidriger Weise ändert, verletzen nicht nur die Entscheidungen der neu für zuständig erklärten Gerichte das Recht auf den gesetzlichen Richter (vgl dazu BVerfGE 10, 200 (212)); dieser Fehler kann auch den Folgeentscheidungen der für unzuständig erklärten Gerichte anhaften.
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus StGH Hessen, 02.04.1979 - P.St. 870
    Änderungen des Prozeßrechts gelten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, grundsätzlich auch für die Fälle, die unter der Geltung des alten Rechts anhängig geworden sind oder hätten anhängig gemacht werden können (vgl BVerfGE 24, 33 (54) unter Hinweis auf BVerfGE 11, 139 (146)).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    Auszug aus StGH Hessen, 02.04.1979 - P.St. 870
    Insoweit ist der formelle Unterschied der Rechtsquellen als Gesetz oder Rechtsverordnung gegenüber dem Charakter einer Bestimmung als materieller Rechtsnorm unbeachtlich (vgl BVerfGE 3, 162 (171), 288 (299); 6, 273 (277)).
  • BGH, 29.10.1969 - VIII ZR 130/68

    Rückerstattung von Mietvorauszahlungen durch den Ersteher

    Auszug aus StGH Hessen, 02.04.1979 - P.St. 870
    Die angegriffene Verordnung ist, obgleich sie von der Landesregierung auf Grund der bundesgesetzlichen Ermächtigung in § 23c GVG erlassen worden ist, Landesrecht und unterliegt damit der Prüfungskompetenz des Staatsgerichtshofs (so StGH, Urteil vom 3. Dezember 1969 - P St 569 -, StAnz 1970, 53 (57) = ESVGH 20, 218 (222) =  DÖV 1970, 132 (134) = DVBl 1970, 217 (219) m Anm Groß; vgl auch BVerfGE 18, 407 (413f)).
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 251/63

    AKU-Beschluß

    Auszug aus StGH Hessen, 02.04.1979 - P.St. 870
    Änderungen des Prozeßrechts gelten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, grundsätzlich auch für die Fälle, die unter der Geltung des alten Rechts anhängig geworden sind oder hätten anhängig gemacht werden können (vgl BVerfGE 24, 33 (54) unter Hinweis auf BVerfGE 11, 139 (146)).
  • BVerfG, 23.03.1965 - 2 BvN 1/62

    Verordnung als Landesrecht

    Auszug aus StGH Hessen, 02.04.1979 - P.St. 870
    Die angegriffene Verordnung ist, obgleich sie von der Landesregierung auf Grund der bundesgesetzlichen Ermächtigung in § 23c GVG erlassen worden ist, Landesrecht und unterliegt damit der Prüfungskompetenz des Staatsgerichtshofs (so StGH, Urteil vom 3. Dezember 1969 - P St 569 -, StAnz 1970, 53 (57) = ESVGH 20, 218 (222) =  DÖV 1970, 132 (134) = DVBl 1970, 217 (219) m Anm Groß; vgl auch BVerfGE 18, 407 (413f)).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 2/69

    Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus StGH Hessen, 02.04.1979 - P.St. 870
    Das gilt auch für die Konzentrierung der örtlichen Zuständigkeit für bestimmte Sachbereiche bei einem von mehreren gleichgeordneten Gerichten (vgl dazu BVerfGE 27, 18 (34f) unter Hinweis auf BVerfGE 2, 307 (319f und 326); BVerfGE 24, 155 (167)).
  • StGH Hessen, 07.01.1970 - P.St. 539

    Hessen - Grundrechtsklage gegen verkündetes, aber noch nicht in Kraft getretenes

    Auszug aus StGH Hessen, 02.04.1979 - P.St. 870
    Über § 48 Abs. 3 Satz 1 StGHG hinaus, dem zufolge ein Verfahren vor dem Staatsgerichtshof grundsätzlich nur stattfindet, wenn der Antragsteller zuvor eine Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts herbeigeführt hat und innerhalb eines Monats seit Zustellung dieser Entscheidung den Staatsgerichtshof anruft, erkennt der Staatsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Zulässigkeit einer unmittelbar gegen ein Gesetz gerichteten Grundrechtsklage an, wenn der Antragsteller selbst gegenwärtig und unmittelbar, ohne daß eine Ausführungsnorm oder ein Vollziehungsakt hinzutreten müßte, von der angegriffenen Norm betroffen wird (ua StGH, Urteil vom 7. Januar 1970 - PSt 539 -, StAnz 1970, 342 = ESVGH 20, 206 = DÖV 1970, 243 = DVBl 1970, 524 (L) und Urteil vom 20. Dezember 1971 - PSt 608, 637 - in StAnz 1972, 112 = ESVGH 22, 4 = DÖV 1972, 285; zuletzt im Beschluß vom 27. Juli 1977 - PSt 841 -).
  • StGH Hessen, 20.12.1971 - P.St. 608

    Elternrecht; Förderstufe; Gleichheitssatz; Grundrechtsklage; Jahresfrist;

    Auszug aus StGH Hessen, 02.04.1979 - P.St. 870
    Über § 48 Abs. 3 Satz 1 StGHG hinaus, dem zufolge ein Verfahren vor dem Staatsgerichtshof grundsätzlich nur stattfindet, wenn der Antragsteller zuvor eine Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts herbeigeführt hat und innerhalb eines Monats seit Zustellung dieser Entscheidung den Staatsgerichtshof anruft, erkennt der Staatsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Zulässigkeit einer unmittelbar gegen ein Gesetz gerichteten Grundrechtsklage an, wenn der Antragsteller selbst gegenwärtig und unmittelbar, ohne daß eine Ausführungsnorm oder ein Vollziehungsakt hinzutreten müßte, von der angegriffenen Norm betroffen wird (ua StGH, Urteil vom 7. Januar 1970 - PSt 539 -, StAnz 1970, 342 = ESVGH 20, 206 = DÖV 1970, 243 = DVBl 1970, 524 (L) und Urteil vom 20. Dezember 1971 - PSt 608, 637 - in StAnz 1972, 112 = ESVGH 22, 4 = DÖV 1972, 285; zuletzt im Beschluß vom 27. Juli 1977 - PSt 841 -).
  • RG, 16.12.1921 - VII 364/21

    Saargebiet; Zuständigkeit der Rechtsmittelgerichte

  • BVerfG, 01.10.1968 - 2 BvL 6/67

    Gemeinsame Amtsgerichte

  • BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56

    Gesamtdeutsche Volkspartei

  • StGH Hessen, 01.02.1995 - P.St. 1192

    Rechtswegerschöpfung; Frist; Grundrechtsklagefrist; Grundrechtsklage;

    Sie kann auch gegen eine Rechtsverordnung als Akt öffentlicher Gewalt gerichtet werden (so StGH, Beschluß vom 02.04.1979 - P.St. 870 -, ESVGH 29, 207).
  • StGH Hessen, 01.02.1995 - P.St. 1187

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Beihilfe; Datenschutz; Rechtswegerschöpfung;

    Ein Grundrechtskläger kann sich mit der Grundrechtsklage unmittelbar nicht nur gegen ein Gesetz, sondern auch gegen eine Rechtsverordnung als Akt öffentlicher Gewalt wenden, soweit der Antrag innerhalb eines Jahres nach deren Inkrafttreten gestellt wird (so StGH, Beschluß vom 02.04.1979 - P.St. 870 -, ESVGH 29, 207).
  • StGH Hessen, 01.04.1981 - P.St. 883

    Zur Zulässigkeit der Grundrechtsklage gegen ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung

    Nur eine in Ausfüllung der gesetzlichen Ermächtigung ergehende Rechtsverordnung könnte gegebenenfalls die Antragsteller in ihren Grundrechten verletzen und zum Gegenstand einer Grundrechtsklage gemacht werden (vgl StGH, Beschluß vom 2. April 1979 - P St 870 -, ESVGH 29, 207).
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