Rechtsprechung
   StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1713   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 46 StGHG HE, § 19 Abs 2 Nr 10 StGHG HE, Art 70 Verf HE, Art 137 Abs 1 S 1 Verf HE, Art 137 Abs 1 S 2 Verf HE
    Kommunale Grundrechtsklage: Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit und Planung in der Region Rhein-Main - Ballungsraumgesetz - mit kommunaler Selbstverwaltung iSv Verf HE Art 137 vereinbar - Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers - Übertragung der Flächennutzungsplanung auf Planungsverband - Ersetzung des Umlandverbands

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Abweisung der kommunalen Grundrechtsklagen gegen das BallrG

Zeitschriftenfundstellen

  • DÖV 2004, 972



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)  

  • VGH Hessen, 27.11.2008 - 8 UE 1737/07  

    Gesetz über den Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main

    Zwar habe der Staatsgerichtshof des Landes Hessen in seinem Urteil vom 4. Mai 2004 - P.St. 1713 - betreffend kommunale Grundrechtsklagen mehrerer Gebietskörperschaften, u. a. der Klägerin, das Planungsverbandsgesetz als mit Art. 137 HV vereinbar angesehen, er habe dabei jedoch nicht geprüft, ob die einschlägigen Regelungen mit dem Grundgesetz und sonstigem Bundesrecht vereinbar seien.

    Soweit ein Verstoß gegen Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG in Rede steht, wäre eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nicht deswegen ausgeschlossen, weil die hier anwendbaren landesgesetzlichen Regelungen aufgrund einer Grundrechtsklage der Klägerin und weiterer südhessischer Kommunen bereits Gegenstand der abstrakten Normenkontrolle durch den Staatsgerichtshof des Landes Hessen waren und von diesem durch Urteil vom 4. Mai 2004 - P.St. 1713 - (StAnz. 2004, 2097) für mit Art. 137 HV vereinbar erklärt worden sind.

    Insoweit kann zunächst auf das zitierte Urteil des Staatsgerichtshofs vom 4. Mai 2004 (a.a.O.) verwiesen werden, in dem ausführlich zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur bundesverfassungsrechtlichen Garantie der kommunalen Selbstverwaltung im Zusammenhang mit Einschränkungen der Planungshoheit Stellung genommen worden ist.

    Der Staatsgerichtshof hat sich im Abschnitt C der Begründung seines Urteils vom 4. Mai 2004 (a.a.O., StAnz. 2004, S. 2105 ff.) ausführlich mit den Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit und Planung in der Region Rhein-Main auf das kommunale Selbstverwaltungsrecht der betroffenen Kommunen, dem Gebietszuschnitt des Ballungsraums Rhein-Main und der Interessenabwägung des Gesetzgebers zu diesen Punkten beschäftigt und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Regelungen mit Art. 137 HV vereinbar sind.

    Was die Vereinbarkeit des Planungsverbandsgesetzes mit der verfassungsrechtlichen Garantie kommunaler Selbstverwaltung betrifft, sind die aufgeworfenen grundsätzlichen Rechtsfragen im erforderlichen Umfang durch die zitierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die in dieser Angelegenheit ergangener Entscheidung des Staatsgerichtshofs mit Urteil vom 4. Mai 2004 (a.a.O.) geklärt.

  • VG Gießen, 04.07.2007 - 8 E 1696/05  

    Übertragung der Flächennutzungsplanung auf einen Planungsverband

    Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen habe zwar in seinem Urteil vom 04.05.2004 - P.St. 1713 - betreffend die kommunalen Grundrechtsklagen mehrerer Gebietskörperschaften - unter anderem auch der Klägerin - das Planungsverbandsgesetz als mit Art. 137 HV vereinbar angesehen, jedoch nicht geprüft, ob die einschlägigen Regelungen mit dem Grundsgesetz und sonstigem Bundesrecht vereinbar seien.

    Er ist der Ansicht, selbst wenn man meine, der Staatsgerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 04.05.2004 - P.St. 1713 - über die kommunale Grundrechtsklage unter anderem der Klägerin auch Art. 28 Abs. 2 GG prüfen müssen, sei dies kein Versäumnis, da Art. 137 HV noch gemeindefreundlicher sei als Art. 28 Abs. 2 GG.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten, die Akten des Staatsgerichtshofs im Verfahren P.St. 1713, das Konvolut Behördenakten sowie die Akten der Klägerin Bezug genommen, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Auf das Urteil des Staatsgerichtshof vom 04.05.2004 - P. St. 1713 - wird deshalb im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit hessischem Landesrecht Bezug genommen.

    Ein Verstoß gegen Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG scheidet schon deshalb aus, da die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen mit der das kommunale Selbstverwaltungsrecht betreffenden Vorschrift des Art. 137 HV vereinbar sind (vgl. StGH, U. v. 04.05.2004 - P. St. 1713 -, S. 35 und 45).

  • StGH Hessen, 11.06.2008 - P.St. 2133  

    Einführung von Studienbeiträgen an den Hochschulen des Landes verfassungsmäßig

    Das gelte zumindest insoweit, als im Rahmen der verfassungsrechtlichen Ermächtigung eine Verfahrensart neu geschaffen werde, die in der Verfassung bisher nicht ausdrücklich vorgesehen gewesen sei (StGH, Urteil vom 04.05.2004 - P.St. 1713 - , StAnz. 2004, S. 2097 [2104]).
  • StGH Hessen, 06.06.2012 - P.St. 2292  

    Wer bessere Kitas will, muss sie bezahlen

    - Vgl. StGH, Urteil vom 04.05.2004 - P.St. 1713 -, StAnz.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht