Rechtsprechung
| StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1095 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 131 Abs 1 Verf HE, § 48 Abs 1 S 1 StGHG, § 48 Abs 1 S 3 StGHG, § 48 Abs 3 StGHG, § 79 DRiG
Wird zitiert von ... (3)
- StGH Hessen, 05.08.1992 - P.St. 1132
Überprüfung gerichtlicher Entscheidung am Maßstab des Gebots rechtlichen Gehörs
Diese wurde mit Beschluß vom 7. Mai 1990 (P.St. 1095) als unzulässig zurückgewiesen, weil die Antragstellerin vor Inanspruchnahme des Staatsgerichtshofs den von ihr beschrittenen Rechtsweg zu den Richterdienstgerichten nicht erschöpft habe. - StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1096
Art 48 Abs 3 StGHG
Gegen diesen Beschluß hat die Antragstellerin im Parallelverfahren (Az.: P.St. 1095) Grundrechtsklage erhoben. - StGH Hessen, 12.06.1991 - P.St. 1108
Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage mangels Rechtswegerschöpfung und …
In Fällen, in denen der Rechtsweg beschritten, aber nicht erschöpft wurde, ist für eine solche Verweisung kein Raum (vgl. Staatsgerichtshof, Beschluß vom 07.05.1990 - P.St. 1095 -).
