Rechtsprechung
   StGH Hessen, 15.08.2002 - P.St. 1430   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 103 Abs 1 GG, Art 1 Verf HE, Art 3 Verf HE, § 43 Abs 1 S 1 StGHG HE, § 43 Abs 2 StGHG HE
    Unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Schadensersatzanspruchs aus unerlaubter Handlung wegen fehlenden Vorsatzes




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)  

  • StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842  

    Gesetzliche Ausgestaltung des Bestandschutzes

    Die Schwelle zur Willkür überschreitet ein Gericht durch die Auslegung und Anwendung einfachen Rechts nur, wenn diese bei verständiger Würdigung der die Verfassung bestimmenden Prinzipien schlechterdings nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die getroffene Entscheidung des Gerichts auf sachfremden Erwägungen beruht (st. Rspr. des StGH, vgl. nur Beschlüsse vom 15.08.2002 - P.St. 1430 -, StAnz. 2002, S. 3732 [3733], und 12.09.2002 - P.St. 1775 -, StAnz. 2002, S. 4751 [4752], jeweils m.w.N.).
  • StGH Hessen, 17.12.2004 - P.St. 1842  

    Versagung vorläufigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen

    Die Schwelle zur Willkür überschreitet ein Gericht durch die Auslegung und Anwendung einfachen Rechts nur, wenn diese bei verständiger Würdigung der die Verfassung bestimmenden Prinzipien schlechterdings nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die getroffene Entscheidung des Gerichts auf sachfremden Erwägungen beruht (st. Rspr. des StGH, vgl. nur Beschlüsse vom 15.08.2002 - P.St. 1430 -, StAnz. 2002, S. 3732 [3733], und 12.09.2002 - P.St. 1775 -, StAnz. 2002, S. 4751 [4752], jeweils m.w.N.).
  • StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1949  

    Mangels Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage gegen Äußerungen eines

    Dazu gehört auch, dass der Grundrechtskläger deutlich macht, aus welchem rechtlichen Zusammenhang sich die behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll, d.h. welche Verfahrenshandlung oder materiell-rechtliche Würdigung des Gerichts welche Grundrechtsverletzung aus seiner Sicht bewirkt hat (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs - StGH -, vgl. nur Beschlüsse vom 11.09.2001 - P.St. 1375 -, StAnz. 2001, S. 3574 [3575], und vom 15.08.2002 - P.St. 1430 -, StAnz. 2002, S. 3732 [3733]).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht