Rechtsprechung
   StGH Hessen, 23.07.1993 - P.St. 1173 e.V.   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 55 S 1 Verf HE, Art 59 Abs 2 Verf HE, Art 56 Abs 5 Verf HE, § 22 Abs 1 S 1 StGHG HE, § 45 StGHG HE
    Ablehnung einer einstweiligen Verfügung gegen das Inkrafttreten des SchulG HE am 1993-08-01




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Wird zitiert von ... (3)  

  • StGH Hessen, 04.10.1995 - P.St. 1170  
    Zunächst sei - wie bereits im Beschluß vom 23. Juli 1993 (- P.St. 1173 e.V. -, StAnz. 1993, S. 124) geschehen - darauf hingewiesen, daß die pädagogische Wirklichkeit, in der eine absolute, objektive Bewertung nicht vorkommt, ohnehin schon immer die Mitberücksichtigung des Leistungsstandes der Gruppe bei Einzelbewertung gekannt hat und dies auch allgemein als sachgerecht akzeptiert worden ist.
  • StGH Hessen, 13.09.2000 - P.St. 1357  

    § 45 Abs 2 StGHG, § 98 Abs 1 HSchulG HE 1998, § 99 HSchulG HE 1998

    Für die Berechnung der Jahresfrist des § 45 Abs. 2 StGHG ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die inhaltgleiche Vorgängernorm in Kraft getreten ist (StGH, Beschlüsse vom 29.01.1993 - P.St. 1158 e.V. -, StAnz. 1993, S. 654 656, und vom 23.07.1993 - P.St. 1173 e.V. -, StAnz. 1993 S. 2124 2126).
  • StGH Hessen, 13.09.2000 - P.St. 1398  

    § 45 Abs 2 StGHG HE

    Für die Berechnung der Jahresfrist des § 45 Abs. 2 StGHG ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die inhaltliche Vorgängernorm in Kraft getreten ist (StGH, Beschlüsse vom 29.01.1993 - P.St. 1158 e.V. -, StAnz. 1993, S. 654 (656), und vom 23.07.1993 - P.St. 1173 e.V. -, StAnz.
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