Rechtsprechung
| VG Aachen, 06.07.2009 - 2 K 1278/08.A |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 60 Abs. 7
Kamerun, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Krankheit, HIV/Aids, allgemeine Gefahr, extreme Gefahrenlage, medizinische Versorgung, Finanzierbarkeit, alleinstehende Personen, Mitgabe von Medikamenten
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Keine Abschiebung eines aus Kamerun stammenden Ausländers, der unter fortgeschrittener HIV-Infektion leidet
Wird zitiert von ...
- VG Aachen, 17.06.2008 - 2 K 1132/06 Das Gericht hat mit Beschluss vom 17. Juni 2008 das Verfahren des Klägers unter dem Aktenzeichen 2 K 1278/08.A abgetrennt, soweit der Kläger unter Aufhebung des Bescheides vom 20. Juni 2006 die Feststellung begehrt, dass ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG vorliegt.
Der angefochtene Bescheid des Bundesamtes vom 20. Juni 2006 (Ziffern 2 und 3 - mit Ausnahme der noch in dem Verfahren 2 K 1278/08.A zu entscheidenden Feststellung zu § 60 Abs. 7 AufenthG -) ist insoweit rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten, § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO.
Die Frage, ob ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG besteht, ist Gegenstand des Verfahrens 2 K 1278/08.A.
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