Rechtsprechung
| VG Aachen, 06.09.2010 - 2 L 287/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung eines einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellten Busfahrers - Kündigungszustimmung des Integrationsamtes - Kein Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Zustimmungserteilung zur Kündigung eines Schwerbehinderten ist vollzugsunfähiger Verwaltungsakt
Wird zitiert von ...
- VG Aachen, 24.11.2011 - 2 L 73/11 Das beschließende Gericht hält aber mit dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - OVG NRW -, Beschluss vom 29. Dezember 2003 - 12 B 957/03 -, auch nach nochmaliger Überprüfung an seiner Auffassung, vgl. Beschluss vom 6. September 2010 - 2 L 287/10; Beschluss vom 21. Februar 2006 - 2 L 64/06; Beschluss vom 2. Juni 2003 - 2 L 523/03 -, Behindertenrecht - br - 2003, 194 f., gestützt durch diejenige des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, Beschlüsse vom 11. Januar 2006 - 19 L 2289/05 - und 14. April 2003 - 17 L 1237/03 -, fest, dass für den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kein Rechtsschutzbedürfnis besteht, da dieser Rechtsbehelf die Rechtsstellung des Antragstellers nicht verbessern kann.
