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   VG Aachen, 22.07.2011 - 1 L 272/11   

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https://dejure.org/2011,14823
VG Aachen, 22.07.2011 - 1 L 272/11 (https://dejure.org/2011,14823)
VG Aachen, Entscheidung vom 22.07.2011 - 1 L 272/11 (https://dejure.org/2011,14823)
VG Aachen, Entscheidung vom 22. Juli 2011 - 1 L 272/11 (https://dejure.org/2011,14823)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb einer Betreuungseinrichtung bei Gefährdung des Wohls der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung; Gefährdung als Beeinträchtigung des Wohls der Kinder bei begründeter Besorgnis des Nichteingreifens des Aufsichtspersonals

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Vorläufiger Weiterbetrieb der Jugendhilfeeinrichtung in Hellenthal beruht auf Interessenabwägung

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Jugendhilfeeinrichtung in Hellenthal darf vorläufig weiter betrieben werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorläufiger Weiterbetrieb der Jugendhilfeeinrichtung in Hellenthal trotz "Gefahrenverdacht" - Entscheidung beruht nur auf Interessenabwägung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 10.01.2008 - 12 CS 07.3433

    Kinder- und Jugendhilferecht: Widerruf der Betriebserlaubnis für

    Auszug aus VG Aachen, 22.07.2011 - 1 L 272/11
    vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 10. Januar 2008 - 12 CS 07.3433 - .

    vgl. zu Letzterem: BayVGH, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 12 CS 07.3433 -.

  • VG Saarlouis, 06.09.2011 - 1 K 15/11

    Schulrecht: Fall des Widerrufs der Genehmigungen von Ersatzschulen, dessen Gründe

    Sein darauf gestütztes Begehren auf Abänderung der Entscheidung im einstweiligen Rechtschutzverfahren wies die Kammer mit Beschluss vom 12.05.2011 - 1 L 272/11 - zurück.

    Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte, die Verfahrensakten 1 L 20/11und 1 L 272/11 sowie die beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Über die Ausführungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren - 1 L 272/11 - hinaus bedarf es keiner abschließenden gerichtlichen Entscheidung dazu, ob es sich bei der im letzten Schuljahr vom Beklagten beanstandeten Unterrichtung von Kindern durch den Vater bzw. den Onkel um eine, wie der Beklagte meint, "Gleichschaltung der staatlichen Erziehungsverantwortung mit privaten Erziehungsinteressen" und "in pädagogisch wie auch in rechtlicher Hinsicht unzulässige Vorgehensweise" handelt.

  • OVG Sachsen, 08.05.2015 - 1 A 238/13

    Feststellungsinteresse; Betriebserlaubnis; Widerruf; Kindeswohl

    35 Eine Gefährdung des Kindeswohls im Sinne dieser Vorschrift setzt eine konkrete Gefahr (orientiert am Maßstab des § 1666 BGB; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschl. v. 29. Januar 2010 - 1 BvR 374/09 -, juris Rn. 41) für das körperliche, geistige und seelische Wohl der zu Betreuenden voraus (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 1. Juli - 4 Bf 212/12.Z -, juris Rn. 17 m. w. N. und Beschl. v. 14. Dezember 2012 - 4 Bs 248/12 -, juris Rn. 13 ff.; BayVGH, Beschl. v. 10. Januar 2008 - 12 CS 07.3433 -, juris Rn. 43 und v. 17. Dezember 2008 - 12 CS 08.1417 -, juris Rn. 34; VG Aachen, Beschl. v. 22. Juli 2011 - 1 L 272/11 -, juris Rn. 21).
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