Rechtsprechung
| VG Aachen, 30.04.2009 - 4 K 1319/07 |
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Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Vergnügungssteuer in Höhe von 10 Prozent des Einspielergebnisses verstößt nicht gegen höherrangiges Recht
Wird zitiert von ...
- VG Aachen, 12.12.2008 - 4 L 102/08 Die Antragstellerin hat am 30. November 2007 Klage - 4 K 1319/07 - erhoben und am 16. Januar 2008 den vorliegenden Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gestellt.
Die Antragstellerin beantragt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage 4 K 1319/07 gegen den Vergnügungssteuerbescheid des Antragsgegners vom 27. September 2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31. Oktober 2007 anzuordnen.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Streitakte, die Gerichtsakte im zugehörigen Klageverfahren 4 K 1319/07 sowie die vom Antragsgegner übersandten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
An der Rechtmäßigkeit der den mit der Klage 4 K 1319/07 angefochtenen Vergnügungssteuerbescheiden zu Grunde liegenden Vergnügungssteuersatzung der Stadt T. bestehen - jedenfalls soweit sie für die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide relevant ist - im Rahmen der hier allein gebotenen summarischen Prüfung keine ernstlichen Zweifel.
