Rechtsprechung
VG Ansbach, 10.04.2008 - AN 14 K 07.03146 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,75575) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Fehlendes Rechtsschutzinteresse für Klage bei beendeter Inobhutnahme; fehlende Klagebefugnis wenn Kläger weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG München, 25.09.2013 - M 18 K 12.1271
Klagebefugnis eines nicht-sorgeberechtigten Elternteils hinsichtlich der …
Da der Kläger insofern während der Inobhutnahme des Klägers zu 1) bis zu deren Erledigung weder - auch nur teilweise - Sorgeberechtigter noch Erziehungsberechtigter des Klägers zu 1) war, erscheint eine Verletzung der Rechte des Klägers durch die Inobhutnahme im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO nicht möglich und der Kläger zu 2) ist daher nicht befugt, eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Inobhutnahme des Klägers zu 1) zu erheben (…BayVGH, B.v. 8.11.2006 - 12 ZB 05.618 - juris Rn. 7;… VG Augsburg, U.v. 26.8.2009 - Au 3 E 09.1150 - juris Rn. 23; VG Ansbach, U.v. 10.4.2008 - AN 14 K 07.03146 - juris Rn. 25).