Rechtsprechung
   VG Ansbach, 15.06.2010 - AN 4 S 10.00573   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet im Freistaat Bayern gegenüber einem im Ausland (...) ansässigen Unternehmen, das öffentliches Glücksspiel auf Internetseiten anbietet;Die Legaldefinition in § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV enthält keine entgeltbezogene Bagatellgrenze bzw. Erhebl

  • BAYERN | RECHT

    § 80 Abs 5 VwGO, § 9 Abs 1 S 2 GlüStVtr BY, § 4 Abs 4 GlüStVtr BY, § 3 Abs 1 GlüStVtr BY, § 8a RdFunkStVtr BY 2001
    Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet im Freistaat Bayern gegenüber einem im Ausland (...) ansässigen Unternehmen, das öffentliches Glücksspiel auf Internetseiten anbietet;

  • dvtm.net

    Einsatz von 50 Cent für Poker, Casinospiele und Internetwetten sind unerlaubtes Glücksspiel

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unerlaubtes Glücksspiel auch bei lediglich 50 Cent Einsatz




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)  

  • VG Regensburg, 18.05.2010 - RO 5 S 10.505  
    Auch gegen diese Untersagungsanordnung hat die Antragstellerin/Klägerin beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht Ansbach eine Anfechtungsklage erhoben und einen Antrag auf § 80 Abs. 5 VwGO gestellt (Az. AN 4 K 10.00387 und AN 4 S 10.00573).

    die aufschiebende Wirkung der Klage vom 16.3.2010 gegen die Untersagung des Antragsgegners vom 23.2.2010 Az. 10.10-2162.4-89 anzuordnen, hilfsweise, das Verfahren bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über die vorgenannten Vorabentscheidungsersuchen zum Ruhen zu bringen, hilfsweise, das Verfahren bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes über das dort anhängige Verfahren Az. AN 4 S 10.00573 zum Ruhen zu bringen bzw. regt an, das Verfahren bis dahin auszusetzen.

  • VG München, 19.01.2012 - M 17 K 11.2193  

    Gewinnspiel; Entgeltbegrenzung

    Ob die Begrenzung des Entgelts auf 0, 50 EUR eine Abgrenzung zwischen Gewinnspiel und Glücksspiel beinhaltet, oder ob die Abgrenzung unabhängig von der Höhe des Entgelts darin liegt, dass beim Gewinnspiel Kenntnisse, Fähigkeiten oder ein bestimmter Grad an Aufmerksamkeit beim Spiel verlangt werden, während die wesentliche Eigenschaft des Glückspiels der Zufall d.h. der Mangel an Einfluss des Spielteilnehmers ist, kann dahingestellt bleiben (s. VG Ansbach vom 15.6.2010 AN 4 S 10.00573 juris, BayVGH vom 19.7.2011 10 CS 10.1928, anders wohl BayVGH vom 28.10.2009 7 N 09.1377).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht