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   VG Ansbach, 20.09.2012 - AN 14 K 11.02416   

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https://dejure.org/2012,36786
VG Ansbach, 20.09.2012 - AN 14 K 11.02416 (https://dejure.org/2012,36786)
VG Ansbach, Entscheidung vom 20.09.2012 - AN 14 K 11.02416 (https://dejure.org/2012,36786)
VG Ansbach, Entscheidung vom 20. September 2012 - AN 14 K 11.02416 (https://dejure.org/2012,36786)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Herausnahme von Kindern aus der Pflegefamilie; Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts; Klagebefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 13.11.2003 - 12 B 99.2992

    Kinder- und Jugendhilferecht, Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und

    Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2012 - AN 14 K 11.02416
    Die Klagebefugnis im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO ist auch für die Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines ursprünglich anfechtbaren Verwaltungsakts eine Sachurteilsvoraussetzung (vgl. BayVGH, U.v. 13. November 2003 - 12 B 99.2992 -).

    Allenfalls das Jugendamt der Beklagten in seiner Eigenschaft als Ergänzungspfleger wäre klagebefugt (BayVGH, U.v. 13.11.2003 - Az.: 12 B 99.2992 - juris).

  • BGH, 25.08.1999 - XII ZB 109/98

    Rechtsmittelbefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen betreffend die

    Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2012 - AN 14 K 11.02416
    Eine solche ergibt sich auch nicht daraus, dass, wenn das Pflegeverhältnis längere Zeit andauert, zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern Bindungen entstehen können, die denjenigen zwischen Kindern und ihren leiblichen Eltern vergleichbar sind und diese gewachsenen Bindungen durch Art. 6 Abs. 1, 3 GG geschützt sind (BVerfGE 68, 176, 187; 79, 51, 59; BGH, B.v. 25.8.1999 - XII ZB 109/98; juris).
  • BGH, 06.07.2006 - III ZR 2/06

    Vertragsparteien eines Pflegevertrages unter Geltung des Bayerischen Kinder- und

    Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2012 - AN 14 K 11.02416
    Die konkrete Ausgestaltung des Pflegeverhältnisses durch einen Pflegevertrag ist grundsätzlich ausschließlich zivilrechtlicher Natur (vgl. BGH, U.v. 6.7.2006 - III ZR 2/06 -, NJW 2006, 2553; OVG Münster, U.v. 23.1.1986 - 8 A 1600/84 -, FEVS 35, 374).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2012 - AN 14 K 11.02416
    Eine solche ergibt sich auch nicht daraus, dass, wenn das Pflegeverhältnis längere Zeit andauert, zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern Bindungen entstehen können, die denjenigen zwischen Kindern und ihren leiblichen Eltern vergleichbar sind und diese gewachsenen Bindungen durch Art. 6 Abs. 1, 3 GG geschützt sind (BVerfGE 68, 176, 187; 79, 51, 59; BGH, B.v. 25.8.1999 - XII ZB 109/98; juris).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2012 - AN 14 K 11.02416
    Eine solche ergibt sich auch nicht daraus, dass, wenn das Pflegeverhältnis längere Zeit andauert, zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern Bindungen entstehen können, die denjenigen zwischen Kindern und ihren leiblichen Eltern vergleichbar sind und diese gewachsenen Bindungen durch Art. 6 Abs. 1, 3 GG geschützt sind (BVerfGE 68, 176, 187; 79, 51, 59; BGH, B.v. 25.8.1999 - XII ZB 109/98; juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1986 - 8 A 1600/84
    Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2012 - AN 14 K 11.02416
    Die konkrete Ausgestaltung des Pflegeverhältnisses durch einen Pflegevertrag ist grundsätzlich ausschließlich zivilrechtlicher Natur (vgl. BGH, U.v. 6.7.2006 - III ZR 2/06 -, NJW 2006, 2553; OVG Münster, U.v. 23.1.1986 - 8 A 1600/84 -, FEVS 35, 374).
  • VG Göttingen, 12.01.2012 - 2 A 94/11

    Jugendamt; Unterstützungsauftrag; Pflegeeltern; Pflegekind; Herausnahme;

    Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2012 - AN 14 K 11.02416
    Die Art und Weise des Vorgehens des Jugendamtes bei der Herausnahme ist jedoch dem öffentlichen Recht zuzuordnen (vgl. auch VG Göttingen, U.v. 12.1.2012 - 2 A 94/11; juris).
  • VGH Bayern, 02.07.2003 - 12 CS 03.1017

    Kinder- und Jugendhilferecht, keine konkludente Erteilung einer Pflegeerlaubnis,

    Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2012 - AN 14 K 11.02416
    Bei einer Entscheidung des Personensorgeberechtigten über den weiteren Aufenthalt des Kindes richten sich die Rechtsschutzmöglichkeiten der Pflegeeltern allein nach § 1632 Abs. 4 BGB, so dass Rechtsschutz allein durch die Familiengerichte vermittelt wird (BayVGH, B.v. 2.7.2003 - 12 CS 03.1017 -, FEVS 55, 254 ff.).
  • VGH Bayern, 05.04.2001 - 12 B 96.2358
    Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2012 - AN 14 K 11.02416
    Wenn der Träger der Kinder- und Jugendhilfe dem Personensorgeberechtigten im Interesse des Kindes Hilfe zur Erziehung durch Unterbringung des Kindes in einer anderen Familie gemäß §§ 27, 33 SGB VIII gewährt, vertritt die Pflegeperson den Inhaber der elterlichen Sorge lediglich in den Angelegenheiten des täglichen Lebens, d.h. dass sie für diesen das Sorgerecht und die Sorgepflicht für das Kind tatsächlich wahrnimmt, sie wird deshalb aber nicht personensorgeberechtigt (vgl. BayVGH vom 5.4.2001 - Az.: 12 B 96.2358; juris).
  • OLG Hamm, 08.07.2015 - 5 UF 198/14

    Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung gem. § 1632 Abs. 4 BGB

    Ob die Antragstellerin hinsichtlich der gewählten Vorgehensweise nach § 42 Abs. 1 S. 2 SGB VIII klagebefugt gewesen ist, kann dahin stehen (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 20.09.2012, AN 14 K 11.02416, zitiert nach juris); sie hatte jedenfalls die Möglichkeit, unmittelbar nach der Herausnahme der Kinder zivilrechtlich Rechtsschutz über eine Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB zu erlangen.
  • VG Ansbach, 21.02.2013 - AN 14 K 12.01754

    Versagung einer Pflegeerlaubnis; Eignung zur Kindertagespflege;

    Über die Frage, ob die Pflegekinder zu Recht vom Jugendamt ... aus der Pflegefamilie des Klägers herausgenommen wurden und ob es sich hierbei um eine öffentlich-rechtliche Frage handelte, sei vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach bereits ein Verfahren geführt worden (AN 14 K 11.02416).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die vorgelegte Behördenakte des Beklagten, den Inhalt der Gerichtakte sowie der zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Akte des VG Ansbach AN 14 K 11.02416 zusammen mit vier Beiakten der Stadt ... Bezug genommen.

    An der fachlichen Eignung des Klägers dürften wohl allein auf Grund seiner Ausbildung zum Erzieher keine Zweifel bestehen und sind wohl auch die räumlichen Anforderungen im Sinne des § 43 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 2 SGB VIII gegeben, wie sich den beigezogenen Akten des Verfahrens AN 14 K 11.02416 und den hierzu angeforderten Akten des Jugendamtes der Stadt ... (vier Bände) entnehmen lässt.

  • VG Ansbach, 17.07.2014 - AN 6 K 13.01950

    Rechtsanspruch auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis bei Vorliegen der

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die vorgelegte Behördenakte sowie auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren sowie in den Verfahren AN 14 K 11.02416 und AN 14 K 12.01754 Bezug genommen.
  • VG München, 20.12.2023 - M 18 K 18.4412

    Kostenerstattung, Inobhutnahme aus einer Pflegefamilie bei Vormundschaft des

    Allenfalls in dem Fall, dass sich das Kind bei einem Dritten (z.B. Pflegeeltern) befindet, der sich weigert, das Kind an das Jugendamt herauszugeben, kann eine Inobhutnahme u.U. in Betracht kommen (BayVGH, B.v. 20.1.2014 - 12 ZB 12.2766; vgl. auch VG Ansbach, U.v. 20.9.2012 - AN 14 K 11.02416 - juris Rn. 34; VG Augsburg, U.v. 7.7.2020 - Au 3 K 19.148 - juris Rn. 26).
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