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   VG Ansbach, 21.02.2013 - AN 14 K 12.01754   

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https://dejure.org/2013,8252
VG Ansbach, 21.02.2013 - AN 14 K 12.01754 (https://dejure.org/2013,8252)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21.02.2013 - AN 14 K 12.01754 (https://dejure.org/2013,8252)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - AN 14 K 12.01754 (https://dejure.org/2013,8252)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Versagung einer Pflegeerlaubnis; Eignung zur Kindertagespflege; Untersuchungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 18.10.2012 - 12 B 12.1048

    (Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege; Eignung der Pflegeperson;

    Auszug aus VG Ansbach, 21.02.2013 - AN 14 K 12.01754
    Dies gilt allerdings nur dann, wenn der daraus resultierende Mangel an persönlicher Integrität und Zuverlässigkeit negative Auswirkungen von nicht unerheblichem Gewicht auf die betreuten Tagespflegekinder konkret nicht befürchten lässt und die Pflegeperson nicht bereit oder in der Lage ist, die daraus resultierende Gefährdung abzuwenden (so BayVGH, vom 11. Dezember 2012, a.a.O., vom 18. Oktober 2012 - 12 B 12.1048 - juris).

    Die persönliche Eignung für die Kindertagespflege im Sinne des § 43 Abs. 2 SGB VIII fehlt nur dann, wenn ein festgestellter Mangel an persönlicher Integrität und Zuverlässigkeit negative Auswirkungen von nicht unerheblichem Gewicht auf die betreuten Kinder konkret befürchten lässt (so BayVGH, Beschluss vom 18. Oktober 2012, a.a.O.).

    Darüber hinaus hat die Behörde, bevor eine Versagung ausgesprochen wird, auch zu prüfen, ob nicht mindere Maßnahmen, z.B. die Erteilung einer Erlaubnis versehen mit einer Nebenbestimmung (§ 43 Abs. 3 Satz 5 SGB VIII), ausreichend sind, um einer befürchteten Gefahrenlage wirksam zu begegnen (BayVGH vom 18. Oktober 2012, a.a.O.).

    Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 18. Oktober 2012 (a.a.O.) im Fall eines Entzugs der Erlaubnis zur Kindertagespflege entschieden, dass dieser in jedem Fall stets das letzte Mittel bleiben muss.

    Zu prüfen wäre nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Art. 20 Abs. 3 GG) auch, ob nicht mildere Maßnahmen durch Versehen der Erlaubnis mit einer Nebenbestimmung (§ 43 Abs. 3 Satz 5 SGB VIII, § 32 SGB X) ausgereicht hätten, um der gefürchteten Gefahrenlage wirksam zu begegnen (vgl. BayVGH vom 18. Oktober 2012, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 20.09.2012 - AN 14 K 11.02416

    Herausnahme von Kindern aus der Pflegefamilie; Ausübung des

    Auszug aus VG Ansbach, 21.02.2013 - AN 14 K 12.01754
    Über die Frage, ob die Pflegekinder zu Recht vom Jugendamt ... aus der Pflegefamilie des Klägers herausgenommen wurden und ob es sich hierbei um eine öffentlich-rechtliche Frage handelte, sei vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach bereits ein Verfahren geführt worden (AN 14 K 11.02416).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die vorgelegte Behördenakte des Beklagten, den Inhalt der Gerichtakte sowie der zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Akte des VG Ansbach AN 14 K 11.02416 zusammen mit vier Beiakten der Stadt ... Bezug genommen.

    An der fachlichen Eignung des Klägers dürften wohl allein auf Grund seiner Ausbildung zum Erzieher keine Zweifel bestehen und sind wohl auch die räumlichen Anforderungen im Sinne des § 43 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 2 SGB VIII gegeben, wie sich den beigezogenen Akten des Verfahrens AN 14 K 11.02416 und den hierzu angeforderten Akten des Jugendamtes der Stadt ... (vier Bände) entnehmen lässt.

  • VGH Bayern, 11.12.2012 - 12 CS 12.2406

    Widerruf einer Tagespflegeerlaubnis bei Übergriffen durch zur Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VG Ansbach, 21.02.2013 - AN 14 K 12.01754
    Dabei umfasst der Begriff der persönlichen Eignung neben den in § 43 Abs. 2 SGB VIII ausdrücklich aufgezählten Anforderungen, die weitere - offensichtliche und damit gleichsam stillschweigend mitgeschriebene - Voraussetzung, dass in Tagespflege aufgenommene Kinder keinen vermeidbaren, für ihre Entwicklung schädlichen Risiken oder Gefährdungen ausgesetzt sind (so BayVGH, Beschluss vom 11. Dezember 2012, 12 CS 12.2406; juris).

    Dies gilt allerdings nur dann, wenn der daraus resultierende Mangel an persönlicher Integrität und Zuverlässigkeit negative Auswirkungen von nicht unerheblichem Gewicht auf die betreuten Tagespflegekinder konkret nicht befürchten lässt und die Pflegeperson nicht bereit oder in der Lage ist, die daraus resultierende Gefährdung abzuwenden (so BayVGH, vom 11. Dezember 2012, a.a.O., vom 18. Oktober 2012 - 12 B 12.1048 - juris).

  • VG Ansbach, 17.07.2014 - AN 6 K 13.01950

    Rechtsanspruch auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis bei Vorliegen der

    Auf die hiergegen erhobene Klage wurde der Bescheid vom 27. September 2012 mit Urteil vom 21. Februar 2013 (AN 14 K 12.01754) aufgehoben und der Beklagte verpflichtet, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die vorgelegte Behördenakte sowie auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren sowie in den Verfahren AN 14 K 11.02416 und AN 14 K 12.01754 Bezug genommen.

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