Rechtsprechung
   VG Arnsberg, 13.09.2010 - 14 K 2080/09   

Volltextveröffentlichungen (2)




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Wird zitiert von ... (2)  

  • VG Trier, 07.08.2012 - 1 K 203/12  

    Die Zehnjahresfrist des § 5 Abs. 1 Nr. 1 WaffG gilt für die in § 5

    Andernfalls wäre unter Umständen der Straftäter gegenüber einer nicht strafrechtlich in Erscheinung getretenen, aus anderen Gründen unzuverlässigen Person privilegiert (VG Arnsberg, Urteil vom 13. September 2010 - 14 K 2080/09 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 27.09.2011 - 22 K 4827/10  

    Zuverlässigkeit Verurteilung DNA-Analye-Datei

    Dem Kläger steht zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage für Verpflichtungsklagen auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis: HambOVG, Urteil vom 12. Oktober 2006 - 3 Bf 306/04 - (Rdn. 37-40); VG Düsseldorf, Urteil vom 20. Dezember 2006 18 K 1111/06 , juris (Rdn. 35), VG Arnsberg, Urteil vom 13. September 2010 - 14 K 2080/09 -, juris, gemäß §§ 4 Abs. 1, 10 Abs. 1 Satz 1, 14 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 WaffG ein Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe zum Zweck des Sportschießens entsprechend seinem Antrag vom 11. April 2010 (einschließlich einer Munitionserwerbsberechtigung nach § 10 Abs. 3 Satz 1 WaffG) zu.
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