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   VG Arnsberg, 18.01.2011 - 4 K 2455/09   

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Wird zitiert von ... (3)  

  • VG Minden, 08.06.2011 - 11 K 744/11  
    vgl. hierzu auch VG Arnsberg, Urteil vom 18.1.2011 - 4 K 2455/09 - , juris Rn. 23 unter Bezugnahme auf LT-Drs.
  • VG Minden, 08.06.2011 - 11 K 2399/10  
    vgl. hierzu auch VG Arnsberg, Urteil vom 18.1.2011 - 4 K 2455/09 -, juris Rn. 23 unter Bezugnahme auf LT-Drs.
  • VG Würzburg, 02.11.2011 - W 5 S 11.822  

    Gemeindliches Einvernehmen; Vorbescheid; Bindungswirkung; Risiko der

    Ein relevanter Unterschied ist nur dann anzunehmen, wenn durch die Veränderung des ursprünglich geplanten Vorhabens bauplanungsrechtliche Belange, die bei der Frage der Einvernehmenserteilung zu berücksichtigen und im Vorbescheidsverfahren bereits abschließend beurteilt worden sind, neuerlich berührt oder erstmals so erheblich betroffen werden, dass sich die Zulässigkeitsfrage - insoweit - neu stellt (vgl. VG Arnsberg, U.v. 18.01.2011, Az.: 4 K 2455/09).
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