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   VG Arnsberg, 18.11.2004 - 7 K 4317/03   

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Wird zitiert von ...  

  • VGH Bayern, 22.12.2009 - 11 CS 09.2081  

    Notwendigkeit eines Vorverfahrens in Angelegenheiten nach dem

    Soweit das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 30.12.1997 VRS Bd. 95 [1998], S. 69), das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 12.3.2002 Az. 7 A 10867/01, Juris), das Verwaltungsgericht Arnsberg (Urteil vom 18.11.2004 Az. 7 K 4317/03, Juris; Urteil vom 18.9.2008 Az. 7 K 2889/07, Juris) und das Bayerische Verwaltungsgericht München (Urteil vom 18.6.2009 Az. M 23 K 08.2629) § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG auf grenzüberschreitende Linienverkehre mit Kraftomnibussen angewandt haben, war die Verordnung (EWG) Nr. 684/92 nach ihrem Art. 1 Abs. 2 nicht einschlägig, da über die Genehmigung von Linienverkehren in Staaten zu befinden war, die (im maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt noch) nicht der Europäischen Union angehörten.
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