Rechtsprechung
| VG Augsburg, 19.06.2012 - Au 3 K 12.266 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Kündigung während der Elternzeit; besonderer Fall der ausnahmsweisen Zulässigkeit (verneint); Kirchliches Selbstbestimmungsrecht; Abwägungsentscheidung
- BAYERN | RECHT
§ 18 Abs 1 S 1 BEEG, § 18 Abs 1 S 2 BEEG, Art 137 Abs 3 WRV
Kündigung während der Elternzeit; besonderer Fall der ausnahmsweisen Zulässigkeit (verneint); Kirchliches Selbstbestimmungsrecht; Abwägungsentscheidung | Kündigung während der Elternzeit; besonderer Fall der ausnahmsweisen Zulässigkeit (verneint); kirchliches Selbstbestimmungsrecht; Abwägungsentscheidung - IWW
Kurzfassungen/Presse (6)
- 123recht.net (Pressemeldung, 19.06.2012)
Kirche scheitert mit Entlassung lesbischer Erzieherin // Gericht verweist auf besonderen Schutz der Elternzeit
- beck-blog (Kurzinformation)
Keine Kündigung einer lesbischen Kindergärtnerin durch die Kirche in der Elternzeit
- bayern.de
(Pressemitteilung)
Lebenspartnerschaft kein Grund für Kündigung während der Elternzeit
- rp-online.de (Pressebericht, 19.06.2012)
Kirche darf lesbische Frau nicht kündigen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Lebenspartnerschaft kein Grund für Kündigung während der Elternzeit - Interesse an kontinuierlichem Erwerbsleben und Einhaltung der Kündigungsfrist der Kindergärtnerin höher zu bewerten als Interesse der Kirche an Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Elternzeit
- sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 15.06.2012)
Bistum Augsburg: Kirche will lesbischer Erzieherin kündigen
Vor Ergehen der Entscheidung:
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung)
Gericht verhindert Kündigung wegen Lebenspartnerschaft: Lesbische Erzieherin für die Kirche undenkbar
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