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   VG Bayreuth, 10.10.2012 - B 1 S 12.648   

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https://dejure.org/2012,33560
VG Bayreuth, 10.10.2012 - B 1 S 12.648 (https://dejure.org/2012,33560)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 10.10.2012 - B 1 S 12.648 (https://dejure.org/2012,33560)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 10. Oktober 2012 - B 1 S 12.648 (https://dejure.org/2012,33560)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widerruf von Waffenbesitzkarten;Zuverlässigkeitszweifel aufgrund Mitgliedschaft in einem Motorradclub;Keine weiteren Unzuverlässigkeitsmerkmale;Weite Auslegung des Tatbestands von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG problematisch;Angabe unzutreffender Rechtsgrundlage (Widerruf statt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Hessen, 12.10.2017 - 4 A 626/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Parteizugehörigkeit (NPD)

    Ob bereits die schlichte Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindliche Ziele verfolgenden Vereinigung als Unterstützungshandlung anzusehen ist (vgl. VG Weimar, Beschluss vom 9. Januar 2013 - 1 - 1194/12 We -, juris; VG Bayreuth, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - B 1 S 12.648 -, juris) kann dahinstehen.
  • VG Weimar, 09.01.2013 - 1 E 1194/12

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    spricht dafür, dass auch nach dem Willen des Gesetzgebers schon die bloße Mitgliedschaft in einer Vereinigung mit verfassungsfeindlichem Hintergrund als Tatsache gewertet werden kann, die Bedenken gegen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit begründen und in derartigen Fällen nicht unbedingt zusätzliche, in der Person des Betreffenden liegende, Umstände hinzukommen müssen (so auch VG Bayreuth, Beschluss vom 10.10.2012 - B 1 S 12.648 - zitiert nach juris Rn. 24).
  • VG Regensburg, 01.08.2013 - RN 5 K 12.1881

    Widerruf einer Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe wegen Beteiligung an einer

    So war auch das Verwaltungsgericht Bayreuth im Waffenrecht der Auffassung, dass wenn die Mitgliedschaft in einem verbotenen Verein bereits den Regeltatbestand erfüllt, vieles dafür spricht, dass die bloße Mitgliedschaft in einer Vereinigung mit bedenklicher Zielsetzung und bedenklichem Hintergrund als Tatsache gewertet werden kann, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründet (so VG Bayreuth vom 10.10.2012 Az: B 1 S 12.648 Rnr. 24 zu einem Fall, der im Verfassungsschutzbericht 2012 genannt ist. Ein Mitglied des MC Gremium hatte ein Mitglied des MC Bandidos niedergestochen).
  • VG München, 13.01.2016 - M 7 K 14.4728

    Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen Mitgliedschaft in einem Rockerclub

    Das Gericht folgt dem nicht und sieht die klägerische Einlassung vielmehr in Einklang mit der allgemeinen Tendenz bei OMCGs, den Club in der Außendarstellung zu verharmlosen (vgl. VG Bayreuth, B. v. 10.10.2012 - B 1 S 12.648 - juris Rn. 25).
  • VG Greifswald, 18.12.2017 - 6 B 2431/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines NPD-Funktionärs

    Ob bereits die schlichte Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindliche Ziele verfolgenden Vereinigung als Unterstützungshandlung anzusehen ist (vgl. VG Weimar, Beschluss vom 9. Januar 2013 - 1 - 1194/12 We -, juris; VG Bayreuth, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - B 1 S 12.648 -, juris) kann dahinstehen.
  • VG Ansbach, 17.01.2013 - AN 5 K 12.00008

    Zustimmung zur Überlassung von Schusswaffen und Munition an Bewachungspersonal

    Soweit das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth mit Beschluss vom 10. Oktober 2012, Az. B 1 S 12.648, juris-RdNr. 24, im einstweiligen Rechtsschutzverfahren - ausdrücklich unter Zurückstellung von ursprünglichen Bedenken - die Auffassung vertritt, die bloße Mitgliedschaft in einem Motorradfahrerclub könne bereits als zuverlässigkeitsrelevante Tatsache im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG gewertet werden, vermag sich das erkennende Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach dem aus den vorstehend genannten Gründen für den vorliegenden Fall nicht anzuschließen.
  • VG Leipzig, 05.10.2015 - 3 L 183/15
    Für die Annahme der Unzuverlässigkeit i. S. v. § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG kann deshalb die bloße Mitgliedschaft ohne zusätzlich hinzutretende, in der Person des Betreffenden liegende Umstände nicht genügen (so aber VG Bayreuth, Beschl. v. 10.10.2012 - B 1 S 12.648 -, ; VG Weimar, Beschl. v. 9.1.2013, a. a. O., VG Bremen, Beschl. v. 8.8.2014 - 2 K 1002/13 -, ).
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