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   VG Berlin, 13.03.2012 - 3 K 1161.10   

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Wird zitiert von ...  

  • VG Berlin, 04.05.2011 - 3 L 1160.10  

    § 70 Abs 1 Nr 4 HRG, § 58 Abs 1 HSchulG BE, § 123 Abs 1 HSchulG BE, § 123

    In der gegebenen Situation könnte sie jedoch mit einer ihrem Antrag entsprechenden gerichtlichen Entscheidung diesen Vorteil nicht mehr erlangen, da sie den Hochschulbetrieb bereits eingestellt und nicht konkret dargelegt hat, ob, wann und unter welchen Voraussetzungen sie beabsichtigt, ihn (im Schutz der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage VG 3 K 1161.10) wieder aufzunehmen.
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