Rechtsprechung
| VG Berlin, 15.04.2011 - 35 L 177.11 |
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§ 1 Abs 1 GlüStVtr BE, § 9 Abs 1 S 3 GlSpielWStVtr, § 4 Abs 1 S 1 GlSpielWStVtr, Art 56 AEUV, Art 49 AEUV
Wird zitiert von ... (2)
- VG Berlin, 22.09.2011 - 35 L 344.11
§ 4 Abs 4 GlüStVtr BE, § 9 Abs 1 S 3 Nr 3 GlüStVtr BE, Art 12 Abs 1 GG, Art …
(1) Zum einen wirbt die DKLB in verschiedener Weise kontinuierlich für aussichtsreiche Möglichkeiten materiellen Zugewinns, wie ihre regelmäßigen Hinweise auf die Höhe des sog. Jackpot zeigen (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 15. April 2011 - VG 35 L 177.11 -, juris, Rn. 16, mit Hinweis auf Entscheidungen des Kammergerichts und des Landgerichts Berlin; …und vom 3. November 2010 - VG 35 L 395.10 -, juris, Rn. 73).Ergänzend wird auf die bisherige Rechtsprechung der Kammer Bezug genommen (vgl. Beschluss vom 15. April 2011 - VG 35 L 177.11 -, juris, Rn. 17 ff., 23 m.w.N.).
Auf die von der Kammer gewonnenen und in ständiger Rechtsprechung dargelegten und aktualisierten Erkenntnisse wird insoweit verwiesen (Beschluss vom 15. April 2011 - VG 35 L 177.11 -, juris, Rn. 24 ff. m.w.N.).
Insoweit wird auf die ständige Rechtsprechung der Kammer Bezug genommen, mit der sie den Nachweis geführt hat, dass hinsichtlich der der Spielverordnung unterfallenden gewerblichen Geldspielautomaten die zuständigen Behörden eine Politik betreiben bzw. dulden, die eher darauf abzielt, zur Teilnahme an diesen anderen Spielen zu ermuntern, als darauf, die Gelegenheiten zum Spiel zu verringern und die Tätigkeiten in diesem Bereich in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen, weshalb das der Errichtung dieses Monopols zugrunde liegende Ziel, Anreize zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen zu vermeiden und die Spielsucht zu bekämpfen, mit ihm nicht mehr wirksam verfolgt werden kann (zuletzt Beschluss der Kammer vom 15. April 2011 - VG 35 L 177.11 -, juris, Rn. 47 bis 56; vgl. zu diesem Maßstab: EuGH…, Urteil vom 8. September 2010 - Rs. C-316/07 u.a. [Stoß u.a.] -, a.a.O., Rn. 106).
Soweit das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (…u.a. Beschluss vom 14. Januar 2011 - OVG 1 S 221.10 -, juris, Rn. 9; zuletzt Beschlüsse vom 1. August 2011 - OVG 1 S 101.11 - u.a.) seine bisherige Rechtsprechung mit der (neuen) Begründung aufrecht erhält, dass es sich in Fällen, in denen ein Antragsteller Sportwetten in einer ortsfesten Annahmestelle annimmt und über das Internet an einen in einem Mitgliedstaat ansässigen Wettveranstalter vermittelt, um die Vermittlung verbotener Internetsportwetten handele, trägt diese These angesichts der Gesetzeslage nicht (dazu ausführlich Beschluss der Kammer vom 15. April 2011 - VG 35 L 177.11 -, juris, Rn. 66 m.w.N., insbesondere unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung von EuGH und BVerwG).
Selbst wenn man trotz der umfangreichen Darstellung des nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allein streitentscheidenden Werbeverhaltens der DKLB und der Förderung bzw. Duldung des gewerblichen Casino- und Automatenspiels durch das Land Berlin (s.o. 1.a. und b.), der das OVG Berlin-Brandenburg bisher keine gegenteiligen Erkenntnisse entgegengesetzt hat (…Beschluss vom 8. Juni 2011 - OVG 1 B 3.09 -, Rn. 7), noch von einer offenen Erfolgsaussicht des Hauptsacheverfahrens ausginge, wäre das Interesse des Antragstellers im Hinblick auf die mit der Untersagung der Vermittlungstätigkeit verbundenen wirtschaftlichen Folgen höher zu bewerten als das Interesse des Antragsgegners an der Durchsetzung der Untersagungsverfügung (s. dazu ausführlich Beschluss der Kammer vom 15. April 2011 - VG 35 L 177.11 -, juris, Rn. 73).
Zu Recht haben der VGH Hessen (…Beschluss vom 9. August 2011 - 8 B 926/10 - , juris, Rn. 27) und der VGH Baden-Württemberg (…Beschluss vom 31. August 2011 - 6 S 1695/11 -, juris, Rn. 8) im Rahmen der Interessenabwägung auch die absehbare Weiterentwicklung des Glücksspielrechts berücksichtigt und den sofortigen Vollzug der Untersagungsverfügung angesichts des von allen Ländern angestrebten Konzessionsmodells und der damit einhergehenden Legalisierung als unverhältnismäßig erachtet (so auch Beschluss der Kammer vom 15. April 2011 - VG 35 L 177.11 -, juris, Rn. 73, a.E.).
- AG Berlin-Tiergarten, 25.07.2011 - (249 Ds) 14 Js 2738/10
§ 284 StGB, § 17 StGB, § 4 Abs 1 S 1 GlüStVtr BE, § 10 Abs 2 GlüStVtr …
Angesichts der Vielzahl der Fälle, in denen die staatlichen Glücksspielanbieter eine solche Werbepraxis an den Tag legten und dies zudem von den Zivil- und Verwaltungsgerichten beanstandet wurde (vgl. mit zahlreichen Beispielen VG Berlin, Beschluss vom 15.04.2011, 35 L 177.11, Rn. 16ff), kann sich das Gericht des Eindrucks nicht erwehren, dass auch nach Inkrafttreten des derzeit geltenden Glücksspielstaatsvertrags die vom Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 28.03.2006, 1 BvR 1054/01) gerügten strukturellen Defizite noch immer nicht in ausreichendem Maße behoben sind.Einen vom staatlichen Monopol unabhängigen Erlaubnisvorbehalt zu statuieren, würde nach Ansicht des Gerichts damit einhergehen, dem Normgeber auf diese Weise gegen seinen Willen quasi "durch die Hintertür" ein Konzessionsmodell aufzunötigen (vgl. hierzu ausführlich VG Berlin, Beschluss vom 15.04.2011, a.a.O., Rn. 61, m.w.N. sowie dem Hinweis darauf, dass die Länder sich erst im April 2011 nach langen Verhandlungen darauf verständigen konnten, den Sportwettenbereich ab 2012 für Private zu öffnen und entsprechende Konzessionen zu verteilen).
