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   VG Berlin, 16.07.2003 - 1 A 321.98   

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VG Berlin, 16.07.2003 - 1 A 321.98 (https://dejure.org/2003,35575)
VG Berlin, Entscheidung vom 16.07.2003 - 1 A 321.98 (https://dejure.org/2003,35575)
VG Berlin, Entscheidung vom 16. Juli 2003 - 1 A 321.98 (https://dejure.org/2003,35575)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.09.1974 - I C 17.73

    Studentenwohnheim - Art. 13 Abs. 2, Abs. 3 GG

    Auszug aus VG Berlin, 16.07.2003 - 1 A 321.98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BverfGE 75, 318, 327 f.; 51, 97, 106 f.) sowie des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 47, 31, 37) ist für eine Durchsuchung das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zu Ermittlung eines Sachverhaltes kennzeichnend; es soll etwas aufgespürt werden, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht herausgeben oder offenlegen will.
  • BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Polizeidienstvorschrift -

    Auszug aus VG Berlin, 16.07.2003 - 1 A 321.98
    Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz darf nicht von der weiteren Voraussetzung abhängig gemacht werden, das an den Betroffenen ein Exempel statuiert oder sein Ansehen in der Öffentlichkeit herabgesetzt wurde ( vgl. BverfG NVwZ 1999, 290, 291 f.; ferner BVerfGE 96, 97, 39 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus VG Berlin, 16.07.2003 - 1 A 321.98
    Schutzgut des Art. 13 GG ist allein die Privatheit einer Wohnung, d.h. die räumliche Sphäre, in der sich das Privatleben entfaltet; das Grundrecht gewährt dem Einzelnen mit Blick auf die Menschenwürde sowie im Interesse der Entfaltung der Persönlichkeit einen elementaren Lebensraum, in dem nur unter den Voraussetzungen des Art. 13 Abs. 2 ff. GG eingegriffen werden darf ( BVerfGE 89, 1, 12; 51, 97, 110).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

    Auszug aus VG Berlin, 16.07.2003 - 1 A 321.98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BverfGE 75, 318, 327 f.; 51, 97, 106 f.) sowie des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 47, 31, 37) ist für eine Durchsuchung das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zu Ermittlung eines Sachverhaltes kennzeichnend; es soll etwas aufgespürt werden, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht herausgeben oder offenlegen will.
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VG Berlin, 16.07.2003 - 1 A 321.98
    Schutzgut des Art. 13 GG ist allein die Privatheit einer Wohnung, d.h. die räumliche Sphäre, in der sich das Privatleben entfaltet; das Grundrecht gewährt dem Einzelnen mit Blick auf die Menschenwürde sowie im Interesse der Entfaltung der Persönlichkeit einen elementaren Lebensraum, in dem nur unter den Voraussetzungen des Art. 13 Abs. 2 ff. GG eingegriffen werden darf ( BVerfGE 89, 1, 12; 51, 97, 110).
  • BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 12.97

    Klage der NPD gegen Verbot des Bundesparteitags 1993 zulässig

    Auszug aus VG Berlin, 16.07.2003 - 1 A 321.98
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass ein schutzwürdiges ideelles Interesse an der Rechtswidrigkeitsfeststellung nicht nur in Fällen in Betracht kommt, in denen abträgliche Nachwirkungen der erledigten Verwaltungsmaßnahmen fortbestehen; vielmehr kann auch die Art des Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich verbunden mit dem durch Artikel 19 Abs. 4 GG garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz erfordern, das Feststellungsinteresse anzuerkennen ( BVerwG, NVwZ 1999, 991 ff.).
  • VG Aachen, 14.09.2018 - 5 L 1377/18

    Hambacher Forst: Räumung eines Baumhauses rechtmäßig

    vgl. VG Berlin, Urteil vom 16. Juli 2003 - 1 A 321/98 -, juris Rdnr. 25 m.w.Nach.
  • VGH Bayern, 29.09.2014 - 10 C 12.1609

    Prozesskostenhilfe; polizeiliche Maßnahmen; Art und Weise der Vollziehung eines

    In einem solchen Fall könnte er aber den Schutz des Art. 13 Abs. 1 GG wohl nicht in Anspruch nehmen (vgl. Papier in Maunz/Dürig, GG, Stand: 71. Ergänzungslieferung 2014, Rn. 12 zu Art. 13; Fink in Epping/Hillgruber, GG, Stand: 1.6.2014, Art. 13 Rn. 4 m.w.N. auch zur Gegenansicht; vgl. auch VG Berlin, U.v. 16.7.2003 - 1 A 321.98 - juris Rn. 25, wo bei illegaler Wohnungsnutzung auf die Umstände des Einzelfalls abgestellt wird).
  • VG Berlin, 20.12.2013 - 19 L 336.13

    Eigentümerin muss alte Eisfabrik in Mitte sichern

    Es ist schon nicht erkennbar, dass die Antragstellerin den ernsthaften Versuch unternommen hat, den sich unbefugt in der ehemaligen Eisfabrik aufhaltenden Personen formlos - etwa durch Anschlag oder persönliche Verlautbarung vor Ort, ggf. unter Zuhilfenahme eines Wachschutzes - Räumungsaufforderungen zur Kenntnis zu geben (vgl. VG Berlin, Urteil vom 16. Juli 2003 - VG 1 A 321.98 -, Juris Rn. 29).
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